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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

BMEL kann keine Datenhoheit garantieren, höchstens Deutungshoheit

„Es besteht derzeit keine Rechtssicherheit für Agrar4.0. Dass sich die Bundesregierung bei diesem Thema auf zehn Jahre alte Studien bezieht, ist erschreckend, ihre Vorstellungen zur Landwirtschaft 4.0 gehaltlos. Keine Daten zu Vorteilen für die Nachhaltigkeit, keine Daten zu realen Kosten von Rebound-Effekten und keine Chance für Betriebe ihre vielversprochene Datenhoheit zu sichern. Dabei stand selbst im Koalitionsvertrag, dass Verbraucher_innen bei algorithmenbasierten Dienstleistungen zu schützen sind. Das ist ein Offenbarungseid in Sachen Datenhoheit. Immerhin sieht die Bundesregierung Nachholbedarf beim Wettbewerbsrecht. Trotzdem sollten auch Landwirt_innen bei der geplanten Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genau hinsehen – DIE LINKE wird es ganz sicher.“, so kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Risiken und Chancen der Digitalisierung in der Landwirtschaft für Gesellschaft und Gemeinwohl“ (Drs. 19/16229).