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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Das Novellchen springt viel zu kurz

„Natürlich ist die heute beschlossene Änderung des Tierschutzgesetzes richtig, aber angesichts der vielen zu lösenden Probleme deutlich zu wenig. Tierärztliche Kontrollen und Dokumentationen in sogenannten Verarbeitungsbetrieben Tierischer Nebenprodukte (VTN) sind überfällig. Ihre Relevanz bei der Aufklärung von Tierschutzverstößen hatte zuletzt eine Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover 2017 belegt, die zu einem erheblichen Anteil Tiere mit üblen Verletzungen feststellte, die weder erfasst wurden noch dem Herkunftsbetrieb zugeordnet werden konnten“, kommentiert Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Tackmann weiter:

Tackmanns Bundestagsreport – Mehr Tierwohl und wenn ja, wer bezahlt das?

Der Umbau der Tierhaltung für mehr Tierwohl ist rechtsicher möglich. Zu diesem Schluss kam die diese Woche vorgestellte Machbarkeitsstudie zu den Vorschlägen der sogenannten Borchert-Kommission. Neben inhaltlichen Fragen, die es nun zu diskutieren gilt, stellt sich die Frage: Wer soll den Umbau bezahlen? Für DIE LINKE ist klar, zuallererst die, die vom bisher falschen System profitiert haben – die Konzerne in der Lebensmittelkette.

Bundesregierung muss beim Thema Qualzucht nachsitzen

„Trotz des Qualzuchtverbots § 11b TierSchG leiden Tiere weiter unter unverantwortlichen Zuchtzielen. Offensichtlich reichen nach wie vor Regelung und Umsetzung nicht aus, um Qualzucht bei Heim-, Haus- oder Nutztieren wirksam zu verhindern. Es ist mal wieder nur ein Tippelschritt in die richtige Richtung, wenn die Bundesregierung nun wenigstens bei Hunden ein Ausstellungsverbot regeln will, um die „Nachfrage“ zu reduzieren. Zumal es beim Thema Qualzucht sowieso nicht nur um Hunde geht.