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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„DIE LINKE begrüßt die de-facto Abschaffung der so genannten Hofabgabeklausel durch das Bundesverfassungsgericht. Das Urteil ist eine Ohrfeige insbesondere für die Union, die eine Anpassung der Gesetzeslage an gesellschaftliche Realitäten viele Jahre verhindert hat. Die Korrektur ist längst überfällig.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Zwang der Hofaufgabe für landwirtschaftliche Rentenbezieherinnen und -bezieher aufhebt.

Tackmann weiter:

Die auch von uns lange geforderte Abschaffung der Regelung durch betroffene Altbäuerinnen und -bauern, die sich mit dem Arbeitskreis Hofabgabeklausel organisiert und in die politische Debatte intensiv eingemischt haben, muss nun unverzüglich umgesetzt werden. Die vielen politischen Initiativen zur Abschaffung im Bundestag und im Bundesrat dürfen durch die Koalition nicht länger blockiert werden. Reformen der letzten Jahre blieben halbgar und sorgten für einen riesigen bürokratischen Aufwand, ohne die Ungerechtigkeit der Hofabgabeklausel endgültig zu beseitigen.

 Wieder einmal musste das oberste Gericht einen politischen Missstand korrigieren, den insbesondere die CDU/CSU nicht ernst nehmen wollten. Obwohl die Fachpolitiker der SPD im letzten Bundestagswahlkampf sich eindeutig für die Abschaffung dieser antiquierten und unsozialen Regelung positioniert hatten, gab es in den Koalitionsverhandlungen dazu kein Ergebnis. Nun wird es höchste Zeit, in der Gesetzgebung die Hofabgabeklausel zu beerdigen.

 

Berlin, 10.08.2018