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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Die Ausweisung einer wolfsfreien Zone auf Gemeindeebene widerspricht schon den Vorgaben der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und ist damit rechtlich nicht zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in seinem Gutachten, das Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der LINKEN, in Auftrag gegeben hat.

„Das entlarvt die Kampagne des Bauernbundes als das, was sie ist: reiner Populismus auf Kosten der Weidetierhaltungen“, so Dr. Kirsten Tackmann zum von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag.

Dr. Kirsten Tackmann weiter:

„Der Wolf dient lediglich als Sündenbock für eine völlig verfehlte Agrarpolitik, die die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter seit Jahren im Stich lässt. Verhaltensauffällige Wölfe können bereits jetzt entnommen werden. Diese Debatte ist eine Phantomdiskussion und Jagd auf Pappkameraden, die nur von der dringend notwenigen Debatte ablenkt, dass endlich ein Rechtsanspruch auf Unterstützung bei Herdenschutzmaßnahmen gebraucht wird und eine angemessene Schadensregulierung.

Wir müssen zurückfinden zum Kern der Debatte – der existenziellen Not in der Weidetierhaltung.

DIE LINKE fordert hier ganz klar bundeseinheitliche und vollumfänglich finanzierte Herdenschutzmaßnahmen. Zudem brauchen wir eine Agrarpolitik, die die Weidetierhaltung als gesellschaftlich wichtige Arbeit wertschätzt. Zu dieser Wertschätzung gehören die Einführung einer Weidetierprämie und die verstärkte Förderung von Biotopverbunden. Denn diese Flächen wie zum Beispiel Randstreifen an Äckern, Wäldern und Gewässern sind wichtige Voraussetzungen für wandernde Schafe.“

Hier können Sie das Gutachten (AZ: WD – 3000 – 225/18) einsehen.