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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Die Mindeststandards für die Putenmast müssen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geregelt werden. Dabei sollten partielle Fortschritte durch die freiwilligen Eckwerte berücksichtigt werden“, fordert Kirsten Tackmann mit Blick auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion „Haltung von Mastputen“ (BT-Drucksache18/5292).

Der Auszahlungspreis an Putenmäster betrug im Jahr 2014 pro Kilogramm Lebendgewicht 1,42 Euro. Geschlachtet wurden die Tiere bei einem durchschnittlichen Gewicht von 12,6 Kilogramm. Die 13,2 Millionen Tiere wurden in 1.900 Betrieben gemästet. Fast die Hälfte davon befindet sich im Bundesland Niedersachsen. Über 80 Prozent der Tiere wird in Betrieben mit mehr als 10.000 Tieren gehalten. 280 konventionelle Putenmastbetriebe produzieren Putenfleischprodukte, welche das „Ohne-Gentechnik-Siegel“ tragen.

Die agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE fährt fort:

„Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor, ob die freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen dazu beiträgt, die Haltungsbedingungen der Tiere zu verbessern. Sie geht ersatzweise davon aus, dass die Selbstverpflichtung der Wirtschaft überwiegend eingehalten wird und sich daher die Situation für die Puten verbessert habe. Das ist angesichts der weiter bestehenden Probleme in der Putenmast zu wenig. 

Kannibalismus oder tiergesundheitliche Probleme sind keine Bagatellen. Verbesserungen müssen konsequent vorangebracht werden. Dies verlangt verlässliche gesetzliche Regeln. Statt sich mit Selbstverpflichtungen der Wirtschaft zufriedenzugeben, muss die Bundesregierung auch die Putenhaltung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung regeln. Das ist längst überfällig und nur gerecht gegenüber den Betrieben, die sich intensiv um bessere Haltungsbedingungen bemühen. 

Dabei brauchen die Erzeugerbetriebe auch Unterstützung. Sei es durch mehr öffentlich geförderte angewandte Agrarforschung oder durch ihre Stärkung gegenüber den Verarbeitungs- und Handelsstrukturen. Das Kartellrecht muss so verändert werden, dass Oligopol-Strukturen verhindert werden können. Kostendeckende Erzeugerpreise müssen, neben einem existenzsichernden Einkommen der Beschäftigten, auch das Tierwohl sichern. Sehr hohe Konzentrationen von Tierbeständen an Standorten oder in Regionen sind sowohl tiergesundheitlich als auch ökologisch riskant. Deshalb müssen gesetzliche Obergrenzen eingeführt werden.“

Die Kleine Anfrage der Linksfraktion, Drucksache 18/5292 finden Sie hier.

Die Antwort der Bundesregierung durch die Parlamentarische Staatssekretärin Frau Dr. Maria Flachsbarth finden Sie hier.