25. März. 2011 | Pressemitteilungen |
„Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Anträge auf Pachtzinsreduzierung oder -stundung auf von Hochwasser betroffenen BVVG-Flächen als Einzelfall geprüft werden." berichtet Dr. Kirsten Tackmann über die gestrige Antwort der Bundesregierung auf ihre mündliche Frage im Bundestag vom 23. 03. 2011. Tackmann weiter:
25. März. 2011 | Fragen |
Fragen zur mündlichen Fragestunde am 23.03.2011 zu Möglichkeiten der Pachtpreisreduzierung der vom Hochwasser betroffenen BVVG-Flächen und zu Rückkäufen bereits privatisierter BVVG-Flächen aufgrund der Erwerbsansprüche von Alteigentümern in Folge des 2. Flächenerwerbsänderungsgesetzes
25. März. 2011 | Nachhaltige Landwirtschaft, Reden Bundestag |
Rede zu Protokoll: TOP 17. Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft und der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft > Drucksache 17/4558 < Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) > Drucksache 17/… <
25. März. 2011 | Pressemitteilungen |
„Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Anträge auf Pachtzinsreduzierung oder -stundung auf von Hochwasser betroffenen BVVG-Flächen als Einzelfall geprüft werden." berichtet Dr. Kirsten Tackmann über die gestrige Antwort der Bundesregierung auf ihre mündliche Frage im Bundestag vom 23. 03. 2011. Tackmann weiter:
25. März. 2011 | Pressemitteilungen |
„Die Bundesregierung hat eine klare Antwort gegeben auf die Frage, ob aufgrund von erweiterten Erwerbsansprüchen von Alteigentümern nach Inkrafttreten des 2. Flächenerwerbsänderungsgesetzes möglicherweise die Notwendigkeit besteht, bereits vollzogene Landverkäufe wieder rückgängig machen zu müssen. Für derartige Rückkäufe gibt es keine Grundlage – so die Antwort.“ berichtete Dr. Kirsten Tackmann (MdB) aus der Fragestunde im Bundestag vom 23.3.2011. Tackmann weiter: