Verein der Bundestagsfraktion – 500 Euro an KIEZ Prebelow
Kirsten Tackmann übergab am 25. Mai 2016 im Namen des Vereins der Bundestagsfraktion einen Check über 500 Euro an den Geschäftsführer des KIEZ Prebelow Ralf Lüttsches.
Kirsten Tackmann übergab am 25. Mai 2016 im Namen des Vereins der Bundestagsfraktion einen Check über 500 Euro an den Geschäftsführer des KIEZ Prebelow Ralf Lüttsches.
Für das Schreddern männlicher Eintagsküken gibt es keine gesellschaftliche Akzeptanz mehr, aber ein Ministererlass ist hierfür nicht die richtige Antwort. Stattdessen muss endlich ein bundesweites Verbot auf den Weg gebracht werden“, kommentiert Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster, wonach das systematische Töten männlicher Eintagsküken vereinbar mit dem Tierschutzgesetz sei. Tackmann weiter:
„Die Nicht-Entscheidung der EU-Kommission über die Wiederzulassung von Glyphosat ist zum jetzigen Zeitpunkt die richtige Entscheidung, denn solange die Widersprüche in der wissenschaftlichen Bewertung der gesundheitlichen Risiken von Glyphosat nicht ausgeräumt sind, kann keine Blankovollmacht vergeben werden“, so Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Tackmann weiter:
„Wenn ein industrienahes und intransparentes Gremium wenige Tage vor der Abstimmung der EU-Kommission erneut einen Persilschein für Glyphosat ausstellt, trägt das weder zur Klärung des wissenschaftlichen Widerstreits bei, noch werden tatsächliche Wissenslücken geschlossen. Stattdessen lässt sich daran der enorme ökonomische Druck auf die Wiederzulassung von Glyphosat ablesen“, erklärt Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der neuesten Bewertung des Sachverständigenausschusses für Pestizidrückstände, wonach Glyphosat für Verbraucher keine Gesundheitsgefahr darstelle. Tackmann weiter:
Wie stimmten die Abgeordneten des Wahlkreises 56 über Gesetzentwurf der Bundesregierung ab, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen?