„Dabei ist es fast unmöglich den Verursacher der Pestizidfrachten auszumachen. Wenn ein so Geschädigter doch den Verursacher findet, sollen die Landwirte Haftungsfragen unter sich ausfechten und das notfalls auch vor Gericht. Die Bundesregierung ruht sich auf dem Privatrecht aus und lehnt jegliche Verantwortung ab. Damit sind Hersteller und Zulassungsbehörde fein raus.“
Dr. Kirsten Tackmann weiter:
„Dabei liegt das Übel in den unzureichenden Zulassungsverfahren. Die LINKE fordert schon lange, dass in Zulassungsverfahren die Umweltwirkungen von Pflanzenschutzmitteln wissenschaftlich unabhängig bewertet werden müssen. Wie kann es sein, dass nicht die Zulassungsbehörde sondern die Antragsteller – also die Unternehmen – eine ökotoxikologische Bewertung für die Pflanzenschutzmittel einreichen und die Behörde dann nach Aktenlage entscheidet. Zulassungsverfahren müssen transparenter und unabhängiger werden. Dazu brauchen wir aber auch eine öffentlich finanzierte Agrar- und Risikoforschung.“
„ Auf EU-Ebene wird im Zulassungsverfahren nur der reine Wirkstoff betrachtet, nicht das eigentliche Pflanzenschutzmittel. Das bedeutet, dass zugelassene Wirkstoffe in Kombination oder Wirkstoffvarianten wie sie tatsächlich in den Pflanzenschutzmitteln verwendet werden erst von den einzelnen Mitgliedsstaaten in die Zulassungsprüfung einbezogen werden. So wird unter einem hohen Rechtferigungsdruck eine Zulassungsverweigerung sehr schwierig.“
Die Kleine Anfrage, Bundestagsdrucksache 18/9228 finden Sie hier.