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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Über weite Entfernungen verwehte Pestizide verderben die Ernte insbesondere im Arzneipflanzen- und Bioanbau.

Die Bundesregierung hat bestätigt, dass die Datenlage völlig unzureichend ist, um Ferntransporte bestimmter Pestizide durch die Luft abschätzen zu können“, kommentiert Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage -Weiträumige Pestizidfrachten (Bundestagsdrucksache 18/9228).

„Dabei ist es fast unmöglich den Verursacher der Pestizidfrachten auszumachen. Wenn ein so Geschädigter doch den Verursacher findet, sollen die Landwirte Haftungsfragen unter sich ausfechten und das notfalls auch vor Gericht. Die Bundesregierung ruht sich auf dem Privatrecht aus und lehnt jegliche Verantwortung ab. Damit sind Hersteller und Zulassungsbehörde fein raus.“

Dr. Kirsten Tackmann weiter:

„Dabei liegt das Übel in den unzureichenden Zulassungsverfahren. Die LINKE fordert schon lange, dass in Zulassungsverfahren die Umweltwirkungen von Pflanzenschutzmitteln wissenschaftlich unabhängig bewertet werden müssen. Wie kann es sein, dass nicht die Zulassungsbehörde sondern die Antragsteller – also die Unternehmen – eine ökotoxikologische Bewertung für die Pflanzenschutzmittel  einreichen und die Behörde dann nach Aktenlage entscheidet. Zulassungsverfahren müssen transparenter und unabhängiger werden. Dazu brauchen wir aber auch eine öffentlich finanzierte Agrar- und Risikoforschung.“

„ Auf EU-Ebene wird im Zulassungsverfahren nur der reine Wirkstoff betrachtet, nicht das eigentliche Pflanzenschutzmittel. Das bedeutet, dass zugelassene Wirkstoffe in Kombination oder Wirkstoffvarianten wie sie tatsächlich in den Pflanzenschutzmitteln verwendet werden erst von den einzelnen Mitgliedsstaaten in die Zulassungsprüfung einbezogen werden. So wird unter einem hohen Rechtferigungsdruck eine Zulassungsverweigerung sehr schwierig.“  

Die Kleine Anfrage, Bundestagsdrucksache 18/9228 finden Sie hier.