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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Dass die Ergebnisse der Pflichterstellung von Antibiogrammen nicht genutzt
werden, um die Datenlage zur Bewertung der tatsächlichen Resistenzrisiken beim Antibiotikaeinsatz in der Tiermedizin zu verbessern, ist inakzeptabel. Im Zeitalter der Digitalisierung sollte es möglich sein, dieses Potenzial an Wissenszuwachs zu erschließen.

Aber es fehlt offensichtlich an weitsichtiger Konsequenz. Dabei geht selbst die Bundesregierung davon aus, dass die Erhebung dieser Daten zu einer Verbesserung der Therapie von Tierkrankheiten beiträgt. Allerdings müssen diese
dann auch tiefgehender analysiert und entsprechende Schlussfolgerungen abgeleitet werden, die über das aktuelle Monitoring hinausgehen. Gebraucht wird eine drastische Reduzierung des Resistenzrisikos, zu dem auch eine Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in Tier- und Humanmedizin beitragen muss. Die dafür notwendige Strategie muss auf einer möglichst exakten Kenntnis der realen Situation und der Handlungsoptionen basieren statt auf pauschalen Vermutungen. Der One-Health-Ansatz muss dafür die Grundlage sein. Aber noch dringender muss es um bessere Haltungsbedingungen in den Ställen gehen, damit Erkrankungen vermieden werden. Antibiotika müssen auf zwingend notwendige Behandlungen beschränkt und Einzeltierbehandlungen vorbehalten werden.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage zu Ergebnissen der Antibiogramme, die infolge der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) eingeführt wurden.

Hier die Antwort der Bundesregierung Nr. 9/221 .