Tierklone – von der Vielfalt zu tödlicher Einfalt
von Kirsten Tackmann
Die Regierungskoalition und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben diese Woche einen gemeinsamen Antrag für ein EU-weites Verbot von Klontieren und von Klonfleisch zur Abstimmung ins Parlament eingebracht.
Worum geht es beim Klonen überhaupt? Beim Klonen werden künstlich und systematisch genetisch identische Individuen geschaffen. Für alle, die in der Vielfalt des Lebens auch seine Existenzgrundlage sehen, ist allein das schon ein Horrorszenario und damit ein guter Grund zur Ablehnung.
Aber auch aus ethischer Sicht ist das Klonen abzulehnen, einerlei ob einem Schöpfer oder der Natur ins Handwerk gepfuscht wird. Beides wäre falsch!
Und noch etwas anderes wiegt schwer: Die Lebenschancen der Klone verheerend niedrig – gut dokumentiert im 2010er Report von testbiotech „Klonen von Nutztieren – eine ‚todsichere‘ Anwendung?“ Um nur eine Studie aus dem Jahr 2007 herauszugreifen: Von knapp 3.400 Kühen, auf die Klon-Embryos übertragen wurden, brachten nur 317 lebende Kälber zur Welt. Noch problematischer: nach 24 Stunden waren schon 39 dieser Klon – Kälber gestorben. Am 150. Lebenstag war fast ein Drittel tot!
Selbst die technologiefreundliche Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA gibt die Sterblichkeit beim Klonen von Rindern mit 85-94% und bei Schafen mit 94% an!
DIE LINKE sagt klar: das Klonen von Nutztieren muss verboten werden! Und nicht nur sie. Auch die öffentliche Meinung ist klar gegen Klonen. Auch der Bundesrat und große Teile des Europaparlaments sind dagegen. Doch die EU-Kommission handelt beim Klonen halbherzig.
Deshalb ist der gemeinsame Antrag von Koalition und Grünen zum Klonverbot von Tieren sinnvoll. Er fordert Abhilfe in drei Punkten, die auch uns LINKEN wichtig sind:
Erstens wird statt einem vorläufigen ein dauerhaftes Klonverbot gefordert. Das gilt für die Tiere zur Nahrungsmittelproduktion, den Handel und den Import geklonter Tiere, aber auch für deren Fleisch. Zweitens, sollte es nicht oder nur teilweise zu einem Verbot kommen, wird eine Kennzeichnungspflicht gefordert – für geklonte Tiere und ihre Nachkommen, aber auch für Sperma, Eizellen, Embryonen und Fleisch. Und drittens braucht es geeignete Kontrollmöglichkeiten.
DIE LINKE unterstützt diese Forderungen und hat dem überfraktionellen Antrag zugestimmt, weil ein einstimmiges Ergebnis ein klares Signal aus dem Bundestag ist, sowohl Richtung Bundesregierung als auch nach Brüssel.
DIE LINKE hat dem Antrag zugestimmt, obwohl er wichtige Fragen offen lässt. Fragen wie: Warum wollen Sie nur Fleisch kennzeichnen, dagegen Milch oder Käse nicht? Warum soll das Verbot nur für die fünf Nutztierarten Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Pferde gelten statt für alle Nutztierarten? Beim Geflügel ist Klonen doch nur eine Frage der Zeit. Und wie schon der Bundesrat festhält: Es sollte keine Ausnahmen vom Klonverbot geben. Weder bei Sportpferden noch zum Erhalt seltener Rassen oder vom Aussterben bedrohter Arten. Und auch nicht bei geliebten Haustieren!
Und wir haben dem Antrag zugestimmt, obwohl meine Fraktion an dessen Mitarbeit von vornherein ausgeschlossen wurde. Bekanntermaßen lehnt die Union seit fast zehn Jahren jede gemeinsame Antragstellungen mit der LINKEN ab. Bekanntermaßen bedauern SPD und Grüne das zwar, machen jedoch regelmäßig mit.