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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes

Der Gesetzentwurf ändert das SchuldRAnpG im Hinblick auf die Entschädigungsleistung bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses und beseitigt – außer in Härtefällen – die Pflicht zur Tragung der Abbruchkosten durch die Nutzer. Weiterhin werden Formalien für die Anpassung des Nutzungsentgelts eingeführt. Im Kern erhebt DIE LINKE diese Forderungen seit 1994.

LINKE unterstützt Änderung des Bundeswaldgesetzes

„Die Koalition hat eine Änderung des Bundeswaldgesetzes vorgeschlagen. Es ist nur eine Mini-Novelle geworden, aber bei dieser Koalition ist man ja schon froh, wenn sie wenigstens die Kraft für die dringendsten Änderungen aufbringt. Weil DIE LINKE in der Novelle einen ersten notwendigen Schritt sieht, haben wir uns für eine Zustimmung zum Gesetzentwurf entschieden. Auch wenn die längst überfällige Neudefinition der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft, die wir seit Langem fordern, wieder nicht einbezogen wurde.“ kommentiert Dr. Kirsten Tackmann die Verabschiedung des Bundeswaldgesetz-Novelle am gestrigen Abend.