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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Entschließungsantrag "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes"

Der Gesetzentwurf der BR ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, berücksichtigt aber wesentliche Forderungen der Tierschutzverbände nicht (Verbandsklagerecht, Verbot der Qualzucht, Anpassung der Haltungsbedingungen an die Tiere statt umgekehrt u.a.m.). Wir fordern ein TierSchG, das diese Punkte angemessen berücksichtigt. Darüberhinaus geht es uns um eine Neufassung von §90a BGB, denn Tiere dürfen nicht länger als "Sachen" behandelt werden. (DS 17/10527)

Entschließungsantrag "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes"

Der Gesetzentwurf der BR ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, berücksichtigt aber wesentliche Forderungen der Tierschutzverbände nicht (Verbandsklagerecht, Verbot der Qualzucht, Anpassung der Haltungsbedingungen an die Tiere statt umgekehrt u.a.m.). Wir fordern ein TierSchG, das diese Punkte angemessen berücksichtigt. Darüberhinaus geht es uns um eine Neufassung von §90a BGB, denn Tiere dürfen nicht länger als "Sachen" behandelt werden. (DS 17/10527)

Entschließungsantrag „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes“

Der Gesetzentwurf der BR ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, berücksichtigt aber wesentliche Forderungen der Tierschutzverbände nicht (Verbandsklagerecht, Verbot der Qualzucht, Anpassung der Haltungsbedingungen an die Tiere statt umgekehrt u.a.m.). Wir fordern ein TierSchG, das diese Punkte angemessen berücksichtigt. Darüberhinaus geht es uns um eine Neufassung von §90a BGB, denn Tiere dürfen nicht länger als "Sachen" behandelt werden. (DS 17/10527)

Antwort der Bundesregierung auf Tackmanns Frage zur Zulassung von Milchsäure beim Reinigen von Rinderschlachtkörpern

Jeden Monat können die Abgeordneten des Bundestages vier Fragen an die Bundesregierung stellen. Davon macht Kirsten Tackmann stets Gebrauch. Die agrarpolitische Sprecherin fragte am 29. November nach der Zulassung von Milchsäure bei der Reinigung von Rinderschlachtkörpern. Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung.