Glyphosat – Schmidts Alleingang offenbart Lücke im demokratischen Regelwerk der EU
Trotz des Verstoßes von Agrarminister Christian Schmidt gegen die Regeln der Bundesregierung ist die deutsche Zustimmung von Glyphosat verbindlich.
Trotz des Verstoßes von Agrarminister Christian Schmidt gegen die Regeln der Bundesregierung ist die deutsche Zustimmung von Glyphosat verbindlich.
„Die vollmundige Behauptung des geschäftsführenden Landwirtschaftsministers Schmidt, die Biodiversitätsklausel und ein geändertes Genehmigungsverfahren bei der Wiederzulassung von Glyphosat reinverhandelt zu haben, ist überhaupt nicht erkennbar. Im Gegenteil, die uns vorliegenden Dokumente aus dem EU-Vermittlungsausschuss zeigen, dass in den Verhandlungen der kleinste gemeinsame Nenner – und der ist wirklich sehr klein – gesucht und gefunden wurde. Es geht um rein freiwillige Maßnahmen beim Schutz von Menschen, Landwirbeltieren und Nichtzielpflanzen. Mussbestimmungen gibt es nicht, Insekten als hauptsächliche Opfer der glyphosathaltigen Herbizide kommen überhaupt nicht vor“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, Agrarexpertin der LINKEN im Bundestag, den von Deutschland befürworteten Kompromisstext der Wiederzulassung von Glyphosat. Tackmann weiter:
„Die Bundesregierung hat für fünf weitere Jahre die Tür für den höchst umstrittenen Wirkstoff Glyphosat geöffnet. Der Landwirtschaftsminister Schmidt begründet seinen angeblichen Alleingang damit, dass er entscheidende Forderungen für mehr Tierwohl und biologische Vielfalt im Zulassungsantrag durchgesetzt hätte, bleibt aber den Nachweis schuldig. Sicher ist bislang nur, dass er zugestimmt hat, obwohl er seine Forderung, die Zulassung nur für drei Jahre zu verlängern, nicht durchgesetzt hat. Aus Sicht der LINKEN ist aber jede Verlängerung der Zulassung ein Verstoß gegen das Vorsorgeprinzip und Deutschland hätte einer Wiederzulassung von Glyphosat nicht zustimmen dürfen.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, Agrarexpertin der LINKEN im Bundestag die gestrige deutsche Zustimmung zur Wiederzulassung von Glyphosat um fünf weitere Jahre.
Zulassung des Unkrautvernichters Glyphosat im EU-Vermittlungsausschuss – wie kam es zur Zustimmung der Bundesregierung?
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