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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Bund in der Pflicht – öffentlich gefördertes Beschäftigungsprogramm ist überfällig

„Ein Bundesprogramm für öffentlich geförderte Beschäftigung wird dringend gebraucht – im Interesse der Landzeiterwerbslosen ebenso wie im Interesse der Regionen. Die 10.000 Stellen, die Ministerin Nahles mit ihrem Soziale-Teilhabe-Programm in Aussicht stellt, sind ein Tropfen auf dem heißen Stein. Zumal diese Stellen keine Erwerbslosenversicherungsbeiträge beinhalten, so dass den Betroffenen bei erneuter Erwerbslosigkeit Hartz IV droht“, so Dr. Kirsten Tackmann zum Antrag „Programm für gute öffentlich geförderte Beschäftigung“ (18/4449), den die Linksfraktion heute in erster Lesung in die Debatte einbringt.

Antrag "Programm für gute öffentlich geförderte Beschäftigung auflegen"

200.000 neue Stellen – öffentlich gefördert!
Wir wollen die Gelder, die bereits heute zur Finanzierung von Arbeitslosigkeit aufgebracht werden, als Grundstock für öffentlich geförderte Beschäftigung nutzen. Mittel aus dem Bereich von Hartz IV (das Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft und Sozialversicherungsbeiträge) sollen zusammen mit Mitteln der Arbeitsmarktförderung als Basisfinanzierung von neu zu erschaffenden Arbeitsplätzen dienen. Darüber hinaus sollen sich auch Länder und Kommunen, die von neuen Beschäftigungsverhältnissen profitieren würden, an der Finanzierung beteiligen.

Antrag "Programm für gute öffentlich geförderte Beschäftigung auflegen"

200.000 neue Stellen – öffentlich gefördert!
Wir wollen die Gelder, die bereits heute zur Finanzierung von Arbeitslosigkeit aufgebracht werden, als Grundstock für öffentlich geförderte Beschäftigung nutzen. Mittel aus dem Bereich von Hartz IV (das Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft und Sozialversicherungsbeiträge) sollen zusammen mit Mitteln der Arbeitsmarktförderung als Basisfinanzierung von neu zu erschaffenden Arbeitsplätzen dienen. Darüber hinaus sollen sich auch Länder und Kommunen, die von neuen Beschäftigungsverhältnissen profitieren würden, an der Finanzierung beteiligen.