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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Entschließungsantrag „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes“

Der Gesetzentwurf der BR ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, berücksichtigt aber wesentliche Forderungen der Tierschutzverbände nicht (Verbandsklagerecht, Verbot der Qualzucht, Anpassung der Haltungsbedingungen an die Tiere statt umgekehrt u.a.m.). Wir fordern ein TierSchG, das diese Punkte angemessen berücksichtigt. Darüberhinaus geht es uns um eine Neufassung von §90a BGB, denn Tiere dürfen nicht länger als "Sachen" behandelt werden. (DS 17/10527)

Entschließungsantrag "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes"

Der Gesetzentwurf der BR ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, berücksichtigt aber wesentliche Forderungen der Tierschutzverbände nicht (Verbandsklagerecht, Verbot der Qualzucht, Anpassung der Haltungsbedingungen an die Tiere statt umgekehrt u.a.m.). Wir fordern ein TierSchG, das diese Punkte angemessen berücksichtigt. Darüberhinaus geht es uns um eine Neufassung von §90a BGB, denn Tiere dürfen nicht länger als "Sachen" behandelt werden. (DS 17/10527)

Antibiotika in der Tierhaltung reduzieren – nicht Symptome, sondern Ursache bekämpfen

Rede zu Protokoll MdB. Dr. Kirsten Tackmann zu
38. a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes, Drucksache 1711293 < und b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung reduzieren, Drucksachen 17/8348, 17/9972

Landwirtschaftliche Nutztierhaltung tierschutzgerecht, sozial und ökologisch gestalten

Für alle Nutztiere in landwirtschaftliche Haltungen soll eine verbindliche Grundlage für ein Prüf- und Monitoringsystem geschaffen werden; Tierhaltungssysteme, Besatzdichten usw. gehören auf den Prüfstand; irreführende Werbung gehört verboten. AnwohnerInnen von Tierhaltungsanlagen sind stärker zu schützen, v.a. aber brauchen die in Tierhaltungsbetrieben Beschäftigten bessere Arbeitsbedingungen. Darüber hinaus sind alte Haustierrassen zu erhalten und ist die Weidehaltung zu fördern. Drucksache Nr. 17/10694