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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

LINKER Entschließungsantrag – Agrarstatistikgesetz

DIE LINKE will den Zugang zu Boden für Landwirtinnen und Landwirte erleichtern und diesen gleichzeitig bezahlbar halten. Die Änderungen im Agrarstatistikgesetz gehen dafür nicht weit genug. Denn nichtlandwirtschaftliche Investorinnen und Investoren müssen eindeutig identifiziert werden können, um sie vom Bodenmarkt auszuschließen. DIE LINKE will darum regional aktive Betriebe, die in der Region verankert und vernetzt sind, besser unterstützen. Dafür braucht es nicht nur eine regionale Wertschöpfungskette, sondern auch die Stärkung der Frau im Ländlichen Raum.

Netzwerke landwirtschaftsfremder Investoren offenlegen

„Der jahrelange Druck der LINKEN beim Thema „Wem gehört das Land“ trägt erste Früchte. Die heute im Agrarausschuss beschlossene Änderung im Agrarstatistikgesetz ist aber zu inkonsequent und unzureichend. Deshalb hatte DIE LINKE Änderungen zum Agrarstatistikgesetz beantragt, die eine Offenlegung der Netzwerke landwirtschaftsfremder Investorinnen und Investoren ermöglicht als Grundlage zur Sicherung der Gemeinwohlinteressen an der begrenzten Naturressource Boden. Leider wurde der Änderungsantrag von allen Fraktionen, außer BÜNDNIS 90/ GRÜNE, abgelehnt.“, so Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion, zum Änderungsantrag der LINKEN zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes, über den heute im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft abgestimmt wurde.