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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Entschließungsantrag DIE LINKE – Änderung Wasserhaushaltsgesetz

Wasserentnahmen sollen unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips einen angemessenen Beitrag zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen leisten. Das ist Vorgabe der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und wird in Deutschland durch zu viele Ausnahmeregelungen, gerade in wasserintensiven Bereichen, wie Bergbau und Landwirtschaft unterlaufen. Darüber hinaus soll die Erdgasförderung mittels Fracking im Sinne des vorsorgenden Grundwasserschutzes verboten werden.

Düngeverordnung muss wirkungsvoll Gewässer schützen

„Viel zu viel auf dem Acker ausgebrachte Nährstoffe landen nach wie vor nicht als Düngung bei den Pflanzen, sondern in Gewässern und Grundwasser. Besonders in Regionen mit sehr hohen Tierbeständen geht es eher um Entsorgung statt sinnvoller Verwendung als Wirtschaftsdünger.
Deshalb ist eine ebenso wirksame wie praktikable Düngeverordnung wichtig, aber auch eine Deckelung der Tierbestände an Standorten und in Regionen,“ kommentiert Dr. Kirsten Tackmann den vom Bundeslandwirtschaftsministerium überarbeiteten Entwurf der Düngeverordnung anlässlich der Diskussion mit dem Generaldirektor Falkenberg, Leiter der Generaldirektion Umwelt bei der Europäischen Kommission im Landwirtschaftsausschuss des Bundestages. Er beriet mit den Abgeordneten über das nach wie vor drohende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.
Die Bundesrepublik hält die EU-Nitratrichtlinie nicht ein und muss daher ihr Düngerecht anpassen.