Jagd als Dienstleistung am Wald
28.02.2013, TOP 25, zu Protokoll, Dr. Kirsten Tackmann
28.02.2013, TOP 25, zu Protokoll, Dr. Kirsten Tackmann
„Für naturnahe Waldbewirtschaftung und zur Begrenzung von Wildschäden wird eine flächendeckende und effektive Jagd gebraucht. Sie muss selbstverständlich nach strengen wildbiologisch begründeten und tiergerechten Regeln erfolgen und zeitlich begrenzt sein. Jagdfreie Grundstücke sollten begründete Ausnahme sein“, fordert Dr. Kirsten Tackmann anlässlich der heutigen Jagd-Anhörung im Agrarausschuss des Bundestages. Die Anhörung wurde von den drei Oppositionsfraktionen beantragt. Anlass der Anhörung ist ein Gesetzentwurf (17/12046) der Bundesregierung zur Änderung des Jagdgesetzes. Dadurch soll ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in nationales Recht umgesetzt werden, um Grundbesitzerinnen und Grundbesitzern zu ermöglichen, die Jagd auf ihrem Besitz zu verbieten.
Jeden Monat können die Abgeordneten des Bundestages vier Fragen an die Bundesregierung stellen. Davon macht Kirsten Tackmann stets Gebrauch. Die agrarpolitische Sprecherin hinterfragte am 28. Juni die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft.