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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Tackmann will's wissen – Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration

Ab dem Jahr 2019 soll die Praxis der betäubungslosen Ferkelkastration beendet werden. Der Stand aktueller Forschungsprojekte zur Klärung offener Fragen in Vorbereitung auf den Ausstieg aus der Ferkelkastration und zur Umstellung auf alternative Verfahren steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (18/9428) der Bundestagsfraktion Die Linke. Lesen Sie hier die Antwort der Bundesregierung.

Kein Stallneubauverhinderungsgesetz

„Wir brauchen einen gesetzlichen Rahmen für eine gesellschaftlich akzeptierte Nutztierhaltung. Darin muss die Sicherung der Versorgung und insbesondere der wachsenden Nachfrage nach regionalen Lebensmitteln verankert werden. Aber auch die Interessen der Regionen, die Einkommenssicherung, das Tierwohl, die Arbeitsbedingungen und der Schutz der Natur müssen besser berücksichtigt werden. Stallneubauten müssen möglich bleiben, sollten aber stärker als bisher Gemeinwohlinteressen folgen. Ein Stallneubauverhinderungsgesetz wäre der falsche Weg“, erklärt Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Absicht von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, die „Massentierhaltung“ über das kommunale Planungsrecht einzuschränken. Tackmann weiter:

Tierschutz fängt nicht erst beim Küken an

Für das Schreddern männlicher Eintagsküken gibt es keine gesellschaftliche Akzeptanz mehr, aber ein Ministererlass ist hierfür nicht die richtige Antwort. Stattdessen muss endlich ein bundesweites Verbot auf den Weg gebracht werden“, kommentiert Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster, wonach das systematische Töten männlicher Eintagsküken vereinbar mit dem Tierschutzgesetz sei. Tackmann weiter:

Ausstieg aus dem systematischen Töten männlicher Eintagsküken machbar

„Die Bundesregierung erwartet bei der Geschlechterbestimmung im Ei als Alternative zum Töten männlicher Küken der Legelinien ein kostenneutrales Verfahren. Da stellt sich die Frage, warum diese tierschutzwidrige Praxis ohne Not so lange geduldet wurde statt sehr viel früher Druck für die Entwicklung dieses Verfahrens zu machen. Diese Antwort der Bundesregierung auf meine Nachfrage ist ein politischer Offenbarungseid, der das Staatsziel Tierschutz zum Nebenschauplatz erklärt“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage, welche Mehrkosten pro Ei erwartet werden, wenn als Alternative zum systematischen Töten männlicher Eintagsküken von Legelinien das Verfahren der Geschlechtsbestimmung im Ei in die Praxis umgesetzt wird. Laut Bundesregierung seien Mehrkosten zu vernachlässigen, weil die Anwendung des Verfahrens Kostenvorteile durch Einsparungen von Brutkapazitäten und bei den Energiekosten bringe.