alt= alt= alt=

START  |  AKTUELLES  |  PRESSE   |  ZUR PERSON   |  FOTOSTRECKE  |  KONTAKT

!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Der Bundestag berät in erster Lesung im TOP 25 der Tagesordnung des Deutschen Bundestages über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes. Die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben einen eigenen Antrag mit dem Titel „Weidetierprämie für Schafe und Ziegen jetzt auf den Weg bringen“ (Bundestagsdrucksache 19/14095) mit eingebracht. Der Bundesrat hat die Notwendigkeit einer Einführung von gekoppelten Zahlungen für Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter von Schafen und Ziegen in seiner Stellungnahme vom 11. Oktober 2019 zum vorliegenden Gesetzesentwurf ebenfalls hervorgehoben (Bundesratsdrucksache 410/19).

Anrede,

heute geht es um die Frage, wie die Verteilung der EU-Agrarförderung gerechter werden kann. Konkret:  Die EU-Agrarfördergelder werden über zwei Säulen verteilt.  Die deutlich größere I. Säule umfasst die  Flächenprämie, die pro Hektar direkt an die Agrarbetriebe gezahlt wird. Die II. Säule umfasst den Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, kurz ELER. Über ihn werden vor allem freiwillige Programme wie z. B. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen finanziert.

Nun soll nach Willen der Koalition ein kleiner Teil des Geldes aus der I. in die II. Säule verschoben werden. Ziel ist, mehr öffentliche Leistungen, z. B. für Klima-, Natur- und Klimaschutz, honorieren zu können. Denn die Gelder der I. Säule werden  pro Hektar bewirtschafteter Fläche verteilt und viel zu wenig für öffentliche Leistungen, was verschiedene Studien auch belegen. Und auch ihr ursprüngliches Ziel der Stabilisierung der ohnehin oft niedrigen Einkommen in Agrarbetrieben erfüllen die Flächenprämien nur noch begrenzt.  Letztlich fließen deshalb aktuell z. B. viele Fördergelder in die Taschen von landwirtschaftsfremden Investoren oder Landbesitzenden und kommen damit zu wenig den Menschen, der Natur oder der Gesellschaft zu Gute.

Das kritisiert auch DIE LINKE schon lange. Diese Gerechtigkeitslücke muss geschlossen werden! Und eine Möglichkeit wäre eine Kürzung der Flächenprämie zu Gunsten der freiwilligen Programme. Aber das Leben ist oft etwas komplizierter. Denn das hat auch Nachteile. Zum Beispiel, dass auch nicht alle nachhaltig wirtschaftenden Agrarbetriebe die Kürzung ihrer Flächenprämie über die Teilnahme an freiwilligen Programme ausgleichen können. Z.B. Weidetierhalterinnen und –halter, deren Flächen nicht in den vorgesehenen Fördergebieten liegen. Sie sind aber auf die Flächenprämie angewiesen. Wir können doch kein Interesse daran haben, dass sie aufgeben und noch schneller von den Heuschrecken aufgekauft werden.

Auch kleine und Nebenerwerbsbetriebe könnten noch mehr unter Druck geraten. Denn gerade die Agrarbetriebe, die mit dem Rücken zur Wand stehen, haben oft gar nicht die Kraft, Fördermittel zu akquirieren. Außerdem werden in diesen Programmen höchstens die Kosten gedeckt, es fehlt bisher eine echte Einkommenswirksamkeit.

Deshalb bleibt es für DIE LINKE Ziel, flächendeckend wichtige Gemeinwohlleistungen verpflichtend und mit einem Einkommensbonus in der I. Säule zu verankern. Landwirtschaftsfremde Investoren müssen dagegen von Agrarsubventionen ausgeschlossen werden.

Und leider belegen Studien eben auch, dass ca. 30% der Mittel der II. Säule in den Verwaltungen hängen bleiben, was die Wirksamkeit der Verschiebung auch beschränkt. Dass die Programme der II. Säule nach wie vor ohne parlamentarische Beteiligung geschrieben werden, wie gern behauptet wird. Das alles spricht nicht zwingend gegen diese Umverteilung, aber eben auch nicht zwingend dafür.

Richtig ärgerlich an dem Gesetzentwurf ist allerdings, was nicht drinsteht. Denn wieder soll es keine Weidetierprämie geben, die aber dringend gebraucht wird. Als LINKE fordern wir sie seit Jahren. Gerade hat sich auch der Bundesrat sehr eindeutig dafür ausgesprochen. Sie weiter zu verweigern ist unterlassene Hilfeleistung. Ausgerechnet bei dem Teil der Tierhaltung, der für uns alle wichtig ist, weil er die Agrarlandschaft, die Natur und die Deiche tiergerecht pflegt. Aber dafür wird er durch den Markt nicht entlohnt. Und die Hirtinnen und Hirten werden auch beim Herdenschutz längst nicht so unterstützt, wie das existenziell erforderlich wäre. Solange diese Gerechtigkeitslücke nicht endlich geschlossen wird, kann DIE LINKE keinesfalls einem solchen Gesetz zustimmen.

Deshalb beantragen LINKE und Grüne eine solche Weidetierprämie heute erneut.

Hier die Debatte.