Aktuelles
Kükentöten aus wirtschaftlichen Gründen unverzüglich beenden
„Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im vergangenen Jahr klargestellt, dass Unwirtschaftlichkeit kein vernünftiger Grund dafür ist, männliche Küken aus Legelinien systematisch zu töten. Dass dies dennoch nach wie vor Alltag ist, zeigt das ethische Versagen des sogenannten marktwirtschaftlichen Wettbewerbs. Wenn Bundesagrarministerin Klöckner das jetzt ab 2022 verbieten will, ist das längst überfällig. Freiwilligkeit als Regierungskonzept ist damit erneut gescheitert – auf Kosten vieler Millionen Küken und auf dem Rücken aller, die sich längst auf alternative Wege gemacht haben“, so Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Ankündigung des Gesetzesentwurfs zum Ende des Kükentötens.
Tackmann weiter:
Agrarbetriebe brauchen beim Düngerecht endlich Verlässlichkeit und finanzielle Unterstützung
„Dass erst das Vertragsverletzungsverfahren der EU wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie 2014, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes und daraus folgende Strafzahlungsandrohungen nötig waren, damit in Deutschland zusätzliche Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers und Oberflächenwassers vor Nitrateinträgen aus der Landwirtschaft ergriffen werden, ist unverantwortlich und nutzt niemandem. Im Gegenteil. Dieses späte Einlenken bringt dem Berufsstand wenig. Es war unlauter, in dessen Namen jahrzehntelang Änderungen zu verweigern. Angemessene Übergangszeiträume sind so kaum mehr möglich, ausreichende finanzielle Förderung des Umbaus aber umso dringender.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion „EU-Nitratrichtlinie sinnvoll umsetzen“ (Drs. 19/21888).
LINKE wills wissen – EU-Nitratrichtlinie
Seit Inkrafttreten der EU-Nitratrichtlinie Ende 1997 hatten die verschiedenen Bundesregierungen Zeit, diese in Form einer Verordnung national umzusetzen. Doch auch die letzte Änderung der Düngeverordnung, die am 27.03.2020 den Bundesrat passierte, ist heiß umstritten. Und auch diese Änderung kam nur, weil mittlerweile im Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland Strafzahlungen fällig gewesen wären. In der vorliegenden Anfrage möchten wir Kritikpunkte hinterfragen.
Fangquoten an soziale und ökologische Kriterien binden
„Die Verteilung der Fangquoten muss in Zukunft deutlich strenger an soziale und ökologische Kriterien ausgerichtet werden. Wer die handwerkliche Fischerei wirklich unterstützen will, muss sie deutlich stärker als bisher an den Quoten beteiligen. Außerdem wird deutlich mehr Unterstützung bei der Umstellung auf schonendere Fanggeräte gebraucht. Das Leitprinzip ´Wer viel hat, dem wird gegeben´ muss in der zukünftigen Fangquotenverteilung ein Ende haben. Die EU hat dafür die Möglichkeiten geschaffen, die Bundesregierung muss sie endlich nutzen.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion zur Entstehung von Fangquoten und deren Verteilung.
LINKE wills wissen – Fanquoten
Fischfang soll ökologisch und nachhaltig stattfinden in den Gewässern in und um Europa. In den letzten Jahren gab es hierfür immer wieder Rückschläge und vor allem für die kommerziell wichtigen Fischpopulationen in der Ostsee auch mit erheblichen sozioökonomischen Folgen. Mit der Kleinen Anfrage sollen die vorhandenen Lücken hinsichtlich der Fairness bei der undurchsichtigen Verteilung der Fangquoten der Gemeinsamen Fischereipolitik Europas aufgeklärt werden.