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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Düngeverordnung muss wirkungsvoll Gewässer schützen

„Viel zu viel auf dem Acker ausgebrachte Nährstoffe landen nach wie vor nicht als Düngung bei den Pflanzen, sondern in Gewässern und Grundwasser. Besonders in Regionen mit sehr hohen Tierbeständen geht es eher um Entsorgung statt sinnvoller Verwendung als Wirtschaftsdünger.
Deshalb ist eine ebenso wirksame wie praktikable Düngeverordnung wichtig, aber auch eine Deckelung der Tierbestände an Standorten und in Regionen,“ kommentiert Dr. Kirsten Tackmann den vom Bundeslandwirtschaftsministerium überarbeiteten Entwurf der Düngeverordnung anlässlich der Diskussion mit dem Generaldirektor Falkenberg, Leiter der Generaldirektion Umwelt bei der Europäischen Kommission im Landwirtschaftsausschuss des Bundestages. Er beriet mit den Abgeordneten über das nach wie vor drohende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.
Die Bundesrepublik hält die EU-Nitratrichtlinie nicht ein und muss daher ihr Düngerecht anpassen.

Agrarministerium kann Verfassungsbedenken zum Gentech-Anbauausschuss nicht aus dem Weg räumen

„Anscheinend ist selbst das Agrarministerium vom eigenen Gesetzentwurf nicht überzeugt. Auf meine Anfrage, ob die Einführung eines Anbauausschusses, angesichts der Bedenken bei der Fracking-Expertenkommissionen, verfassungskonform sei, weicht Staatssekretärin Dr. Flachsbarth aus. Die Prüfung des Gesetzentwurfes aus ihrem Hause sei noch nicht abgeschlossen und die vorgesehene Stellungnahme des Ausschusses ohnehin rechtlich nicht bindend. Mit anderen Worten: Selbst das federführende Agrarministerium zweifelt an dem am 4. Juni 2015 veröffentlichten Gesetzentwurf.“ kommentiert Dr. Kirsten Tackmann die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 6/105.