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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Zwei Jahre nach der Novellierung des Bundeswaldgesetzes

Vor zwei Jahren wurde das Bundeswaldgesetz (BWaldG) novelliert. Geändert wurde das BWaldG in fünf Bereichen, zu welchen sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat größtenteils Einigkeit herrschte. Durch die Novelle sollten die Anlage von Agroforstsystemen erleichtert, die Verkehrssicherungspflicht der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer präzisiert und die Möglichkeiten für die forstwirtschaftlichen Vereinigungen verbessert werden. Zusätzlich wurde näher definiert, was aktuell unter Staatswald zu verstehen ist und welche Waldzustandserhebungen (z. B. Bundeswaldinventur) durchzuführen sind. Lesen Sie die Antwort auf die Kleine Anfrage.

Zwei Jahre danach: Linksfraktion fragt nach Auswirkung der Novelle des Bundeswaldgesetzes

„Auch zwei Jahre nach der Novelle des Bundeswaldgesetzes ist die Wirkung der Gesetzesänderung völlig unklar. Im Herbst 2011 gab sich die Bundesregierung auf die meisten unserer parlamentarischen Nachfragen ahnungslos. Daher legt die Linksfraktion nun einen aktualisierten Fragenkatalog zur Wirkung der Novelle des Bundeswaldgesetzes vor“, erklärt Dr. Kirsten Tackmann. Die Linksfraktion hat vergangene Woche eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Mit einer Antwort wird Mitte November gerechnet.

Regierungs-Vision des Zukunftswaldes bleibt vage

28. Juni 2012, TOP 31, Rede zu Protokoll, Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) – zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung, Waldstrategie 2020 Nachhaltige Waldbewirtschaftung – eine gesellschaftliche Chance und Herausforderung & zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Waldstrategie 2020 Nachhaltige Waldbewirtschaftung – eine gesellschaftliche Chance und Herausforderung, Drucksachen 17/7292, 17/7667, 17/8915

Antwort der Bundesregierung: Schutz der Großtrappen

Die Kleine Anfrage der Linksfraktion thematisiert die Gefährdung der Großtrappen durch intensive Landwirtschaft und Windkraftanlagen. Es geht um den Erhalt des Lebensraumes für die Großtrappe und die Harmonisierung des Nutzungskonfliktes zwischen Landwirtschaft und Artenschutz. Die Großtrappe steht nach internationalen Artenschutzabkommen , insbesondere nach der Europäischen Vogelschutz-Richtlinie unter Schutz. In Deutschland ist sie vom Aussterben bedroht.