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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Wertschöpfung in ländlichen Räumen

Die neoliberale Politik der Konzentration auf städtische Metropolregionen als wirtschaftliche und kulturelle Zentren führt zu einer rapide abnehmenden wirtschaftlichen und kulturellen Attraktivität ländlicher Räume. Wir erfragen bei der Bundesregierung Wirtschaftsdaten zu ländlichen Räumen und Informationen zu ihren Strategien, um Lebensqualität und Wertschöpfung in ländlichen Räumen zu steigern. Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Drucksache 17/12072)

Antwort der Bundesregierung: Änderungen jagdrechtlicher Vorschriften

Die kleine Novelle des Bundesjagdgesetzes, welche auf Grund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte notwendig war, soll kritisch hinterfragt werden. Hauptinhalt der Novelle ist es, Grundstückeigentümer_innen die Möglichkeit zu geben, auf ihrem Grund und Boden die Jagd aus ethischen Gründen zu untersagen und damit auch kein Zwangsmitglied in einer Jagdgenossenschaft sein zu müssen.

Zwei Jahre nach der Novellierung des Bundeswaldgesetzes

Vor zwei Jahren wurde das Bundeswaldgesetz (BWaldG) novelliert. Geändert wurde das BWaldG in fünf Bereichen, zu welchen sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat größtenteils Einigkeit herrschte. Durch die Novelle sollten die Anlage von Agroforstsystemen erleichtert, die Verkehrssicherungspflicht der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer präzisiert und die Möglichkeiten für die forstwirtschaftlichen Vereinigungen verbessert werden. Zusätzlich wurde näher definiert, was aktuell unter Staatswald zu verstehen ist und welche Waldzustandserhebungen (z. B. Bundeswaldinventur) durchzuführen sind. Lesen Sie die Antwort auf die Kleine Anfrage.

Auswirkung der Entscheidung gegen einen Standort des Bundesinstituts für Risikobewertung in Neuruppin

„Eine Ära geht zu Ende, und eine neue beginnt erst gar nicht.“, schrieb die Märkische Allgemeine Zeitung am 20. Oktober 2012. Am 18. Oktober 2012 hatte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen, dass nicht, wie bisher geplant, ein Standort des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) in Neuruppin errichtet werden soll.
Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung:

Schutz des Wolfes

Der Wolf steht international und national unter Naturschutz. Mit Anwachsen des Bestandes in Deutschland nehmen die Konflikte mit der Nutztierhaltung zu. Wir müssen das Leben mit dem Wolf wieder lernen und unsere Nutztierhaltung entsprechend anpassen, aber auch Schäden durch den Wolf entschädigen, um seine gesellschaftliche Akzeptanz als geschützte Tierart zu erreichen. Drucksache Nr. 17/10651
Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung.