Die Abgeordnete weiter: „Ich gehe davon aus, dass nun die aufgezeigten Spielräume zeitnah genutzt werden um mittels Agrarstruktursicherungsgesetzen die breite Verteilung und gesellschaftliche Verankerung des Bodeneigentums zu sichern und Spekulationen sowie Erwerb durch nicht-landwirtschaftliches Kapital zu verhindern. Die Debatte zum dafür notwendigen agrarpolitischen Leitbild als Grundlage der Entwicklung lebendiger Dörfer wird in der Gesellschaft längst geführt und muss nun politisch auf Bundes- und auf Länderebene ergebnisorientiert aufgegriffen werden.“
Hintergrund:
Den Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder wurde gestern ein Rechtsgutachten des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) zugeleitet, das von Prof. Reimund Schmidt – De Caluwe (Universität Halle) und Prof. Matthias Lehmann (Universität Bonn) erarbeitet wurde. Danach kann zur Verhinderung unerwünschter Konzentrationsprozesse auf dem Bodenmarkt der Erwerb von Anteilen an landwirtschaftlichen Gesellschaften mit Eigentum an Agrarflächen im Grundstückverkehrsgesetz reguliert werden. Dem Gutachten zufolge sind eindeutige politische Zielvorgaben in Form eines agrarpolitischen Leitbildes Voraussetzung für gesetzlichen Regelungen zur Eindämmung der Konzentration auf dem landwirtschaftlichen Pacht- und Bodenmarkt. Ähnlich wie im Bereich der Telekommunikation, des Schienenverkehrs und der Energieversorgung benötige auch ein funktionierender, wettbewerblich organisierter Bodenmarkt einen vorgegebenen staatlich gesetzten Rahmen.
Berlin, 04.02.2015