alt= alt= alt=

START  |  AKTUELLES  |  PRESSE   |  ZUR PERSON   |  FOTOSTRECKE  |  KONTAKT

!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Das ist doch mal eine gute Nachricht: Die Regulierung des Bodenmarktes ist weder grundgesetzwidrig noch verstößt sie gegen EU-Recht, wenn der landwirtschaftliche Pacht und Bodenmarkt aus den Fugen gerät und die Agrarstruktur für einen funktionierenden und lebenswerten ländlichen Raum zerstört wird“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE. das Ergebnis des Rechtsgutachtens, das vom Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) zur Bodenpolitik in Auftrag gegebenen wurde.

Die Abgeordnete weiter: „Ich gehe davon aus, dass nun die aufgezeigten Spielräume zeitnah genutzt werden um mittels Agrarstruktursicherungsgesetzen die breite Verteilung und gesellschaftliche Verankerung des Bodeneigentums zu sichern und Spekulationen sowie Erwerb durch nicht-landwirtschaftliches Kapital zu verhindern. Die Debatte zum dafür notwendigen agrarpolitischen Leitbild als Grundlage der Entwicklung lebendiger Dörfer wird in der Gesellschaft längst geführt und muss nun politisch auf Bundes- und auf Länderebene ergebnisorientiert aufgegriffen werden.“

Hintergrund:

Den Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder wurde gestern ein Rechtsgutachten des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) zugeleitet, das von Prof. Reimund Schmidt – De Caluwe (Universität Halle) und Prof. Matthias Lehmann (Universität Bonn) erarbeitet wurde. Danach kann zur Verhinderung unerwünschter Konzentrationsprozesse auf dem Bodenmarkt der Erwerb von Anteilen an landwirtschaftlichen Gesellschaften mit Eigentum an Agrarflächen im Grundstückverkehrsgesetz reguliert werden. Dem Gutachten zufolge sind eindeutige politische Zielvorgaben in Form eines agrarpolitischen Leitbildes Voraussetzung für gesetzlichen Regelungen zur Eindämmung der Konzentration auf dem landwirtschaftlichen Pacht- und Bodenmarkt. Ähnlich wie im Bereich der Telekommunikation, des Schienenverkehrs und der Energieversorgung benötige auch ein funktionierender, wettbewerblich organisierter Bodenmarkt einen vorgegebenen staatlich gesetzten Rahmen.

Berlin, 04.02.2015