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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Tackmanns Bundestagsreport – Bundesnaturschutzgesetz

Wer A wie Artenvielfalt, I wie Insektenschutz sagt, muss B wie Bäuerinnen sagen. Bei der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes hat die Bundesregierung versagt. Dabei wurde in einigen Ländern gezeigt, darunter auch in Brandenburg, wie man Lösungen findet: wenn alle Betroffenen auf Augenhöhe diskutieren und sich einig sind, dass ein einfaches Weiter so nicht funktioniert.

Für eine insektenfreundliche Gesellschaft, Lebens- und Wirtschaftsweise statt Basta-Politik

Wer A wie Artenvielfalt, I wie Insektenschutz sagt, muss B wie Bäuerinnen sagen. Bei der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes hat die Bundesregierung versagt. Dabei wurde in einigen Ländern gezeigt, darunter auch in Brandenburg, wie man Lösungen findet: wenn alle Betroffenen auf Augenhöhe diskutieren und sich einig sind, dass ein einfaches Weiter so nicht funktioniert.

Insektenpaket der Bundesregierung bleibt unbefriedigendes Stückwerk

„Nach zähem Ringen haben heute die Fachausschüsse in Sondersitzungen die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes abgestimmt. Auch wenn die Koalition einige wenige Details der Kritik aufgegriffen hat, werden die wesentlichen Fehler im Gesetzesverfahren und im Gesetz nicht korrigiert“, erklärt Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum heutigen Ergebnis der Agrarministerkonferenz zum sogenannten Insektenschutzpaket. Tackmann weiter:

Bundesregierung versucht beim Artenschutz zu tricksen

„Mit ihren Änderungsvorschlägen zum Bundesnaturschutzgesetz will die Bundesregierung angeblich Rechtsicherheit schaffen. Genau das wird aber nur vorgetäuscht. Ohne klare Definition im Gesetzentwurf, was ein „erheblicher Schaden“ ist, der die Ausnahme vom Tötungsverbot begründen soll, und seine klare Abgrenzung von der bisherigen Grundlage „existenzgefährdender Schäden“ wird die Rechtsunsicherheit noch verstärkt. Und es entsteht der Verdacht, dass damit der Schutzstatus durch die Hintertür klammheimlich und rechtswidrig aufgeweicht werden soll. Das wird weder die Konflikte vor Ort befrieden noch die Weidetiere besser schützen. Stattdessen riskiert die Bundesregierung ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren. Das ist unverantwortlich.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag die Antworten der Bundesregierung auf die schriftlichen Fragen Nr. 10/243, 10/245 und 10/265 sowie das Schreiben des Bundesamts für Naturschutz zu „Artenschutzrechtliche Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG“ – Rechtsbegriffe „ernste“ und „erhebliche“ Schäden.