alt= alt= alt=

START  |  AKTUELLES  |  PRESSE   |  ZUR PERSON   |  FOTOSTRECKE  |  KONTAKT

!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Gebt den Nutzhanf frei

„Nutzhanf ist eine vielseitige, völlig zu Unrecht verdammte traditionelle heimische Kulturpflanze. Sie verbessert den Boden, schützt das Klima, ist dürretolerant und ein Gewinn für die Fruchtfolge. Für seine Renaissance gibt es viele gute Gründe, aber viel Gegenwind. Um die Blockade zu überwinden hat DIE LINKE einen gemeinsamen Antrag mit den Grünen eingebracht. Drei Sachverständige haben im Bericherstattergespräch die Potenziale bestätigt und sahen kein relevantes Risiko beim Nutzhanfanbau. Trotzdem hat die Koalition den Antrag heute abgelehnt. Das ist absurd und legt wieder ein wichtiges ackerbauliches Potenzial auf Eis. Wenn es darauf ankommt, verlässt die Koalition der Mut,“, so Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE zum Antrag „Potentiale des Nutzhanfanbaus voll ausschöpfen“ (19/25883)

Antrag „Potenziale des Nutzhanfanbaus voll ausschöpfen“

Interfraktioneller Antrag LINKE und Grüne: Nutzhanf ist eine der vielseitigsten und ältesten Kulturpflanze, die jedoch in den vergangenen Jahren immer wieder aufgrund ihrer Nähe zum Cannabis in Verruf geraten ist. Dabei bietet diese Pflanze viele Vorteile, kann u.a. als Fruchtfolge die genetische Vielfalt im Ackerbau fördern. Viele Landwirte schrecken jedoch wegen der hohen rechtlichen Hürden vor dem Anbau zurück. Um die Nutzhanfproduktion in Zukunft zu sichern, muss der Nutzhanf u.a. aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen werden.

Tackmann will’s wissen – Nutzhanf

Nutzhanf stellt pflanzenbaulich niedrige Ansprüche (Keine Bewesserung, Keine Pestizide) und eignet sich als Zwischenfrucht. Trotz der niedrigen Grenzwerte für THC wird Nutzhanf im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt. Dies erschwert den Handel von Hanf (z.B. als Tee). Bestimmte Pflanzenteile des Nutzhanfs unterfallen dem BtMG, obwohl sie keinerlei berauschende Wirkung besitzen. Dadurch wird das agrarische, industrielle und wissenschaftliche Potenzial dieser Kulturpflanze erheblich erschwert.