23. Apr.. 2015 | Aktuelles, Anträge, Hartz IV |
200.000 neue Stellen – öffentlich gefördert!
Wir wollen die Gelder, die bereits heute zur Finanzierung von Arbeitslosigkeit aufgebracht werden, als Grundstock für öffentlich geförderte Beschäftigung nutzen. Mittel aus dem Bereich von Hartz IV (das Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft und Sozialversicherungsbeiträge) sollen zusammen mit Mitteln der Arbeitsmarktförderung als Basisfinanzierung von neu zu erschaffenden Arbeitsplätzen dienen. Darüber hinaus sollen sich auch Länder und Kommunen, die von neuen Beschäftigungsverhältnissen profitieren würden, an der Finanzierung beteiligen.
23. Apr.. 2015 | Aktuelles, Anträge, Hartz IV |
200.000 neue Stellen – öffentlich gefördert!
Wir wollen die Gelder, die bereits heute zur Finanzierung von Arbeitslosigkeit aufgebracht werden, als Grundstock für öffentlich geförderte Beschäftigung nutzen. Mittel aus dem Bereich von Hartz IV (das Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft und Sozialversicherungsbeiträge) sollen zusammen mit Mitteln der Arbeitsmarktförderung als Basisfinanzierung von neu zu erschaffenden Arbeitsplätzen dienen. Darüber hinaus sollen sich auch Länder und Kommunen, die von neuen Beschäftigungsverhältnissen profitieren würden, an der Finanzierung beteiligen.
22. Aug.. 2013 | Aktuelles, Fragen, Hartz IV, Nachhaltige Landwirtschaft |
Die dritte schriftliche Frage der agrarpolitischen Sprecherin im August.
26. Apr.. 2012 | Hartz IV, Pressemitteilungen, Wahlkreis |
„Damit Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliches Engagement bei Hartz IV -Betroffenen künftig generell und rechtssicher nicht mehr auf den Regelsatz angerechnet werden, legt DIE LINKE heute zwei Anträge im Bundestag vor um die Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit und kommunale Mandate endlich zu beenden!“ kommentiert Dr. Kirsten Tackmann die heutige erste Lesung der beiden Anträge der Bundestagsfraktion DIE LINKE (Drucksache: 17/7646; 17/7653).
15. Dez.. 2011 | Hartz IV, Pressemitteilungen, Wahlkreis |
„Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten dürfen nicht auf den Hartz IV-Regelsatz angerechnet werden, auch wenn sie den Zuverdienst-Freibetrag von 175 Euro übersteigen“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann die Antwort der Bundesregierung auf ihre parlamentarische Anfrage (Drucksache 17/8101).