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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Tackmanns Bundestagsreport – Bundesnaturschutzgesetz

Wer A wie Artenvielfalt, I wie Insektenschutz sagt, muss B wie Bäuerinnen sagen. Bei der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes hat die Bundesregierung versagt. Dabei wurde in einigen Ländern gezeigt, darunter auch in Brandenburg, wie man Lösungen findet: wenn alle Betroffenen auf Augenhöhe diskutieren und sich einig sind, dass ein einfaches Weiter so nicht funktioniert.

Für eine insektenfreundliche Gesellschaft, Lebens- und Wirtschaftsweise statt Basta-Politik

Wer A wie Artenvielfalt, I wie Insektenschutz sagt, muss B wie Bäuerinnen sagen. Bei der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes hat die Bundesregierung versagt. Dabei wurde in einigen Ländern gezeigt, darunter auch in Brandenburg, wie man Lösungen findet: wenn alle Betroffenen auf Augenhöhe diskutieren und sich einig sind, dass ein einfaches Weiter so nicht funktioniert.

Insektenpaket der Bundesregierung bleibt unbefriedigendes Stückwerk

„Nach zähem Ringen haben heute die Fachausschüsse in Sondersitzungen die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes abgestimmt. Auch wenn die Koalition einige wenige Details der Kritik aufgegriffen hat, werden die wesentlichen Fehler im Gesetzesverfahren und im Gesetz nicht korrigiert“, erklärt Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum heutigen Ergebnis der Agrarministerkonferenz zum sogenannten Insektenschutzpaket. Tackmann weiter:

Mehr Fragen als Antworten beim Insektenschutz

„Unstrittig sind Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt, inklusive Bestäuber, notwendig. Aber leider lässt die Antwort der Bundesregierung weitgehend offen, wie die Agrarbetriebe bei der Umsetzung des Insektenschutzes unterstützt werden. So bleibt fraglich, ob beispielsweise eine pestizidfreie Flächenbewirtschaftung, die bisher über Agrarumwelt- und -klimamaßnahmen (AUKM) förderfähig war, auch nach Verabschiedung des Gesetzes förderfähig bleibt. Immerhin wird klargestellt, dass die Bundesländer in NATURA 2000-Gebieten „Kompensationszahlungen für besondere ordnungsrechtliche Vorgaben für solche Anforderungen leisten können, die über die Standards zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen (GLÖZ-Standards) hinausgehen“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage nach der finanziellen Unterstützung der geplanten Maßnahmen zum Insektenschutz.