Tackmanns Kommentar – Notfallzulassung Neonicotinoide
Dr. Kirsten Tackmann kommentiert die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage in Bezug auf eine Notfallzulassung von Neonicotinoiden:
Dr. Kirsten Tackmann kommentiert die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage in Bezug auf eine Notfallzulassung von Neonicotinoiden:
Kirsten Tackmanns erste Schriftliche Frage im Februar hinterfragt die Notfallzulassung von Neonicotinoiden.
„Jahrelang wurden die ökologischen Risiken, insbesondere die Bienengefährlichkeit, der Pestizidgruppe der Neonikotinoide als Kollateralschaden verharmlost. Unterdessen ist klar, dass sie in unser aller Interesse verboten werden müssen. DIE LINKE hat das lange gefordert und begrüßt die längst überfällige Entscheidung der EU für ein Freilandverbot der drei Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Das ist ein erster, längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Und es ist gut, dass die neue Landwirtschaftsministerin Klöckner die Hängepartie ihres Amtsvorgängers mit einem klaren Votum für das Verbot beendet hat.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE die heutige Abstimmung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel der EU (ScoPAFF) über ein Freilandverbot.
Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Änderung der Durchführungsverordnung hinsichtlich der Zulassungsbedingungen für die Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam; SANTE/12105/2016 Rev5, SANTE/12106/2016 Rev5, SANTE/10834/2016 Rev8 (Entwürfe)
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes „Ja zum EU-Freilandverbot für bienengiftige Neonikotinoide“ (Drs. 19/231, 19/1200)