Bestandsobergrenzen in der Tierhaltung einführen
Rede im Bundestag: 05.11.2015
Rede im Bundestag: 05.11.2015
„Leider haben die Koalitionsfraktionen heute im Agrarausschuss den Antrag der LINKEN abgelehnt. Wir fordern regionale und standortspezifische Tierhaltungsobergrenzen und die Schaffung wissenschaftlichen Grundlagen dafür. Obwohl auch der CDU-Abgeordnete Stier mehr Tierwohl forderte und die SPD offen für die Begrenzung ist, konnten die Regierungsfraktionen nicht über ihren Schatten springen“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann die heutige Beratung des Antrages „Bestandsobergrenzen für Tierhaltungen einführen“ (18/1872) im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft. Der Antrag wurde von CDU/CSU und SPD abgelehnt und von der grünen Fraktion unterstützt.
Das Schlachten trächtiger Rinder verursacht Leiden und Schmerzen beim Muttertier (Transport) und beim ungeborenen Fötus (Tod durch Ersticken). Obwohl dieser Missstand seit Langem bekannt ist, blieb die Bundesregierung bisher untätig.
„Das Schlachten trächtiger Rinder muss unverzüglich beendet werden. Ich erwarte von Agrarminister Schmidt, dass er sich nicht hinter Brüssel versteckt, sondern auch auf der Bundesebene aktiv wird. DIE LINKE fordert eine verpflichtende Trächtigkeitsuntersuchung vor dem Abtransport von weiblichen Rindern zum Schlachthof und ein grundsätzliches Abgabeverbot trächtiger Rinder zur Schlachtung. Der qualvolle Tod der Feten auf dem Schlachthof muss endlich beendet werden“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Schlachtung trächtiger Rinder“ (18/5908).
„Minister Schmidt setzt weiter auf die Gülleentsorgung in tierhaltungsarmen Regionen, lange Gülletransporte inklusive. Er muss aber endlich das drängende Problem zu hoher regionaler Bestandsdichten angehen. Wir brauchen dringend Obergrenzen pro Standort und pro Region. Doch Minister Schmidt will davon nichts hören und macht insbesondere Ostdeutschland zum Gülleklo der westdeutschen Wertschöpfungsregionen. Nichts anderes steckt hinter dem verharmlosenden Begriff „überbetriebliche Verwertung der Gülle“, erklärt Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Anpassung des nationalen Düngerechts an den EU-Rechtsrahmen“ Linksfraktion (Bundestagsdrucksache 18/5874).