Tackmanns Rede zum Saatgutverkehrsgesetz
Neben den vertriebsfähigen, vor allem kommerziell genutzten Sorten gibt es alte Sorten, die als genetisches Gedächtnis wertvoll sind, aber oft nicht als Sorte zugelassen werden. Aber sie müssen unbedingt als genetisches Gedächtnis erhalten, also auch vermehrt werden. Neben ihrem kulturellen Wert für eine bestimmte Region oder ihren besonderen Eigenschaften wie Geschmack spielt ihr Erhalt auch für mögliche spätere Veredlungsmöglichkeiten eine große Rolle. Schließlich verändern sich Züchtungskriterien im Zeitverlauf, von den Herausforderungen des Klimawandels ganz zu schweigen.
Nur halber Schritt für eine bienenfreundliche Landwirtschaft
„Während der Bundeslandwirtschaftsminister sein Verbot der Saatgutbehandlung mit Neonikotinoiden in einem Teilbereich als großen Schritt zum Schutz der Bienen verkündet, bleibt der Verkauf von Pflanzenschutzmitteln mit dieser bienengefährlichen Wirkstoffgruppe in Deutschland hoch.“, kommentiert Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE. die Antwort der Bundesregierung auf ihre parlamentarischen Anfragen zum Einsatz neonikotinoidhaltigen Pflanzenschutzmitteln.
Tackmann wills wissen – Neonicotinoide
3./4. Frage an die Bundesregierung zur schriftlichen Beantwortung, Monat Juli 2016
Pestizide auf Reisen
„Über weite Entfernungen verwehte Pestizide verderben die Ernte insbesondere im Arzneipflanzen- und Bioanbau.
Die Bundesregierung hat bestätigt, dass die Datenlage völlig unzureichend ist, um Ferntransporte bestimmter Pestizide durch die Luft abschätzen zu können“, kommentiert Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage -Weiträumige Pestizidfrachten (Bundestagsdrucksache 18/9228).
Tackmann will's wissen – Weiträumige Pestizidfrachten
Die Linksfraktion fragt nach der Belastung von Erntegut durch leicht verdampfende Pestizide (Pendimehtalin und Prosulfocarb), die sehr weiträumig verweht werden können. Betrieben des Ökolandbaus und des konventionellen Arzneipflanzenanbaus kann so unverschuldet betriebswirtschaftlicher Schaden entstehen. Die genannten Wirkstoffe stehen 2016/17 vor Zulassungsverlängerung durch die EU, was unbedingt zu hinterfragen ist.