19. Nov.. 2019 | Aktuelles, Bombodrom/ Kyritz-Ruppiner-Heide, Pressemitteilungen |
„Die Bundesregierung verweigert Auskünfte über militärische Tiefflüge über Brandenburg, obwohl die Luftwaffe über die Daten verfügt. Damit unterläuft sie klammheimlich den jahrelangen erfolgreichen Kampf der Region gegen militärische Tiefflüge.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, Bundestagsabgeordnete der LINKEN aus Tornow die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage ihrer Fraktion „Militärische Einrichtungen und Bewegungen in Ostdeutschland“ (Drs. 19/11336).
19. Nov.. 2019 | Aktuelles, Pressemitteilungen |
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion: „Bergbaufolgelandschaft und Düngeverordnung“ kommentiert Dr. Kirsten Tackmann wie folgt:
18. Nov.. 2019 | Aktuelles, Pressemitteilungen, Tierhaltung |
Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE im Bundestag kommentiert die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage Nr. 11/132 wie folgt:
15. Nov.. 2019 | Aktuelles, Pressemitteilungen, Wolf- und Herdenschutz |
„Die Koalition hat im Koalitionsvertrag den Weidetierhaltenden Hilfe zugesagt. Aber sie will sich weiter mit Almosen aus der Verantwortung rauskaufen. Damit schaut sie weiter dem Sterben der Weitetierhaltungen zu, deren wichtige Gemeinwohlleistungen noch immer nicht anständig bezahlt werden. Diese Scheinheiligkeit der Koalition in Sachen Weidetierhaltung ist schwer zu ertragen.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag die Beratungsergebnisse der gestrigen Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses.
12. Nov.. 2019 | Aktuelles, Fischerei, Pressemitteilungen |
„Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN verdeutlicht einmal mehr die zugespitzte Lage der Dorschbestände in der Ostsee. Davon ist auch die Freizeitfischerei als ein Standbein in den strukturschwachen Küstenregionen betroffen. Was es jetzt vor allem braucht, ist eine schnelle Unterstützung in der existenziellen Krise.
12. Nov.. 2019 | Aktuelles, Pressemitteilungen, Wolf- und Herdenschutz |
„Mit ihren Änderungsvorschlägen zum Bundesnaturschutzgesetz will die Bundesregierung angeblich Rechtsicherheit schaffen. Genau das wird aber nur vorgetäuscht. Ohne klare Definition im Gesetzentwurf, was ein „erheblicher Schaden“ ist, der die Ausnahme vom Tötungsverbot begründen soll, und seine klare Abgrenzung von der bisherigen Grundlage „existenzgefährdender Schäden“ wird die Rechtsunsicherheit noch verstärkt. Und es entsteht der Verdacht, dass damit der Schutzstatus durch die Hintertür klammheimlich und rechtswidrig aufgeweicht werden soll. Das wird weder die Konflikte vor Ort befrieden noch die Weidetiere besser schützen. Stattdessen riskiert die Bundesregierung ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren. Das ist unverantwortlich.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag die Antworten der Bundesregierung auf die schriftlichen Fragen Nr. 10/243, 10/245 und 10/265 sowie das Schreiben des Bundesamts für Naturschutz zu „Artenschutzrechtliche Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG“ – Rechtsbegriffe „ernste“ und „erhebliche“ Schäden.