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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Drei weniger sind immer noch zu viel

„Jahrelang wurden die ökologischen Risiken, insbesondere die Bienengefährlichkeit, der Pestizidgruppe der Neonikotinoide als Kollateralschaden verharmlost. Unterdessen ist klar, dass sie in unser aller Interesse verboten werden müssen. DIE LINKE hat das lange gefordert und begrüßt die längst überfällige Entscheidung der EU für ein Freilandverbot der drei Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Das ist ein erster, längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Und es ist gut, dass die neue Landwirtschaftsministerin Klöckner die Hängepartie ihres Amtsvorgängers mit einem klaren Votum für das Verbot beendet hat.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE die heutige Abstimmung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel der EU (ScoPAFF) über ein Freilandverbot.

Für ein EU-Freilandverbot bienengiftiger Neonikotinoide

Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Änderung der Durchführungsverordnung hinsichtlich der Zulassungsbedingungen für die Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam; SANTE/12105/2016 Rev5, SANTE/12106/2016 Rev5, SANTE/10834/2016 Rev8 (Entwürfe)

hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes „Ja zum EU-Freilandverbot für bienengiftige Neonikotinoide“ (Drs. 19/231, 19/1200)

Tackmann will’s wissen – Neonikotinoide

Neonikotinoide sind Insektengifte, die Nutzinsekten wie Wild- und Honigbienen schaden. Die wichtige Bestäuberleistung wird dadurch extrem eingeschränkt. Cyantraniliprol, ein Wirkstoff der Insektizid-Gruppe, steht hier im Fokus. Er wird zur Saatgutbehandlung verwendet und ist in Polen zugelassen. Entsprechendes Saatgut darf gemäß europäischem und deutschem Recht bei vergleichbarer Anwendung auch in Deutschland verwendet werden. Wir fragen nach der Anwendung in Deutschland und der Wirkung auf Insekten.