Tackmann will’s wissen – Alternative zu Kükenschreddern
Im November fragt Kirsten Tackmann nach den Kosten des Verfahrens der Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei und und danach wie viel öffentliche Mittel dafür bereit gestellt wurden.
Im November fragt Kirsten Tackmann nach den Kosten des Verfahrens der Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei und und danach wie viel öffentliche Mittel dafür bereit gestellt wurden.
„Trotz der Skandale in Ställen und auf Schlachthöfen sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf beim Tierschutz, sondern schiebt die alleinige Verantwortung mal wieder den Bundesländern zu. Dabei muss sie selbst einräumen, dass bei jeder fünften Kontrolle Beanstandungen festgestellt wurden, was auch nur die Spitze des Eisbergs sein dürfte“, kommentieren Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin und Amira Mohamed Ali, Sprecherin für Tierschutz der Bundestagsfraktion DIE LINKE die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Verbesserung der Tierschutzmaßnahmen und -kontrollen in der Nutztierhaltung“ (Drs. 19/5277).
Die Einhaltung rechtlicher Tierschutzvorgaben in der Nutztierhaltung ist eine notwendige Bedingung für die würdige Behandlung von Tieren in der Fleischproduktion und für die Sicherheit von Lebensmitteln. Die tiergerechte Haltung von Nutztieren hat in den letzten Jahren enorm an gesellschaftlichem Interesse gewonnen, weshalb viele Aspekte der Nutztierhaltung eine neue Bewertung benötigen. Nach den Berichten über Missstände in Schlachthöfen fragt die Bundestagsfraktion DIE LINKE in ihrer Kleinen Anfrage „Verbesserung der Tierschutzmaßnahmen und -kontrollen in der Nutztierhaltung“ (Drs. 19/5277) genauer nach.
Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung.
Die Einhaltung rechtlicher Tierschutzvorgaben in der Nutztierhaltung ist eine notwendige Bedingung für die würdige Behandlung von Tieren in der Fleischproduktion und für die Sicherheit von Lebensmitteln. Die tiergerechte Haltung von Nutztieren hat in den letzten Jahren enorm an gesellschaftlichem Interesse gewonnen, weshalb viele Aspekte der
Nutztierhaltung unserer Ansicht nach eine neue Bewertung benötigen.
„Seit 2013 ist der Termin für den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration gesetzlich beschlossen. Statt die lange Vorbereitungszeit intensiv zu nutzen, um Landwirt_innen vorzubereiten und Forschung zu intensivieren, wurde diese Herausforderung bis fünf vor Zwölf ignoriert. Neben dem Tierwohllabel, dem Töten männlicher Eintagsküken und den Marktmachtungleichheiten ein weiteres Thema, bei dem Julia Klöckner ein schwieriges Erbe übernommen hat.
Aber bei allem Verständnis dafür, dass die nun eingetretene Situation in den schweinehaltenden Betrieben sehr schwierig ist, kann und wird DIE LINKE nicht akzeptieren, dass nun der Gesetzgeber auf Kosten von Mensch und Tier erpresst wird. Schließlich gibt es mit der Ebermast und der Immunokastration zwei tiergerechte, rechtsichere und praktikable Lösungen, mit denen auf eine chirurgische Kastration der Ferkel sogar ganz verzichtet werden kann. Internationale Erfahrungen zeigen, dass die Schweinehaltung ohne betäubungslose Ferkelkastration funktioniert und diese sich sogar stellenweise betriebswirtschaftlich rechnet. Dass beide Optionen entgegen wissenschaftlichen Empfehlungen von Schlachthofkonzernen und Lebensmittelketten blockiert werden, darf kein Grund dafür sein, aus dem beschlossenen Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration jetzt mindestens zeitweise auszusteigen.“,