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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

LINKE für flächendeckende Jagd

„Für naturnahe Waldbewirtschaftung und zur Begrenzung von Wildschäden wird eine flächendeckende und effektive Jagd gebraucht. Sie muss selbstverständlich nach strengen wildbiologisch begründeten und tiergerechten Regeln erfolgen und zeitlich begrenzt sein. Jagdfreie Grundstücke sollten begründete Ausnahme sein“, fordert Dr. Kirsten Tackmann anlässlich der heutigen Jagd-Anhörung im Agrarausschuss des Bundestages. Die Anhörung wurde von den drei Oppositionsfraktionen beantragt. Anlass der Anhörung ist ein Gesetzentwurf (17/12046) der Bundesregierung zur Änderung des Jagdgesetzes. Dadurch soll ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in nationales Recht umgesetzt werden, um Grundbesitzerinnen und Grundbesitzern zu ermöglichen, die Jagd auf ihrem Besitz zu verbieten.

Bundesregierung hat große Wissenslücken bei Wald und Holz

„Wie lustlos und uniformiert die Bundesregierung detaillierte Fragen zu den Folgen der Novelle des Bundeswaldgesetzes der eigenen Koalition beantwortet, ist schon bemerkenswert. Anscheinend genießt die Waldwirtschaft im Hause Aigner keinen großen Stellenwert. Auf viele Fragen war die Antwort: ‚Keine Ahnung!‘. Das ist bezeichnend für eine Bundesregierung, die damit auch die ländlichen Räume im Regen stehen lässt,“ erklärt Dr. Kirsten Tackmann. Die agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE hatte zusammen mit ihrer Fraktion eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt (Bundestagsdrucksache 17/11272). Dreißig Fragen formulierten die Abgeordneten der Linksfraktion und hinterfragten damit die Wirkung der Bundeswaldgesetznovelle im Jahre 2010.