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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Tackmanns Bundestagsreport – Landwirtschaft in großer Not – dank GroKo

Für LINKE gibt es viele Gründe für Kritik an der Politik der Großen Koalition. Das gilt auch für ihre Agrarpolitik. Viele Landwirtschaftsbetriebe kämpfen seit Monaten um ihre Existenz – eine Krise mit Ansage, die hätte verhindert werden können. Die LINKE hat frühzeitig Ursachen benannt und ihre Forderungen auf den Tisch gelegt.

Eine (un-)heimliche Bodenreform des landwirtschaftsfremden Kapitals?!

Am 2. September, anlässlich des Jahrestag der in Kyritz ausgerufenen Bodenreform fand auf Einladung Kirsten Tackmanns die o.g. Veranstaltung in Bluhms Hotel, Kyritz statt. Ein Gast war Hanna Schmelz von der Europa- Universität Viadrina. die als Mitrebiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Europa-,Umwelt-, Agrar- und Ernährungswirtschaftsrecht beschäftigt ist. Sie stellte ihren Vortrag „Zur Dominanz der Agrarinvestoren im Bodenmarkt“ – hier nachzulesen – zur Diskussion.

Kein Stallneubauverhinderungsgesetz

„Wir brauchen einen gesetzlichen Rahmen für eine gesellschaftlich akzeptierte Nutztierhaltung. Darin muss die Sicherung der Versorgung und insbesondere der wachsenden Nachfrage nach regionalen Lebensmitteln verankert werden. Aber auch die Interessen der Regionen, die Einkommenssicherung, das Tierwohl, die Arbeitsbedingungen und der Schutz der Natur müssen besser berücksichtigt werden. Stallneubauten müssen möglich bleiben, sollten aber stärker als bisher Gemeinwohlinteressen folgen. Ein Stallneubauverhinderungsgesetz wäre der falsche Weg“, erklärt Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Absicht von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, die „Massentierhaltung“ über das kommunale Planungsrecht einzuschränken. Tackmann weiter: