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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Tackmann bei RLS-Veranstaltung: „Glyphosat – Wenn Unkrautkiller nicht nur Unkraut killen“

Interessant war es alle male. Die von der Bundestagsfraktion DIE LINKE. benannte Sachverständige bei der Glyphosat-Anhörung im „Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft“/ Bundestag Karen Friedrich hielt im Haus der Demokratie und Menschenrechte ihren Vortrag „Glyphosat – Wenn Unkrautkiller nicht nur Unkraut killen“. Nachfolgend stellte sich das Podium bestehend aus Kirsten Tackmann, Heike Moldenhauer vom BUND, Dr. Karen Friedrich und Jürgen Maier vom Forum Umwelt & Entwicklung den Fragen des Publikums.

Tackmann will's wissen – Wildbrücken

Verkehrswege wirken wie Barrieren für viele Wildtiere – vor allem Autobahnen. Das Bundesprogramm Wiedervernetzung wurde 2012 von der Bundesregierung beschlossen. Ziel ist es, die bisher durch das überörtliche Straßennetz zerschnittenen Lebensraumkorridore wieder miteinander zu verbinden – beispielsweise durch Wildbrücken. In der Kleinen Anfrage wird der aktuelle Stand bereits realisierter und geplanter Wildbrücken abgefragt.

Schlachtung trächtiger Rinder verhindern

„Das Schlachten trächtiger Rinder muss unverzüglich beendet werden. Ich erwarte von Agrarminister Schmidt, dass er sich nicht hinter Brüssel versteckt, sondern auch auf der Bundesebene aktiv wird. DIE LINKE fordert eine verpflichtende Trächtigkeitsuntersuchung vor dem Abtransport von weiblichen Rindern zum Schlachthof und ein grundsätzliches Abgabeverbot trächtiger Rinder zur Schlachtung. Der qualvolle Tod der Feten auf dem Schlachthof muss endlich beendet werden“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Schlachtung trächtiger Rinder“ (18/5908).