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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Auch sogenannte neue Züchtungsmethoden nach strengem Gentechnikrecht regulieren!

Es gibt aus Sicht der LINKEN viele gute Gründe, am Vorsorgeprinzip gerade bei allen gentechnisch veränderten Pflanzen festzuhalten. Gentechnisch veränderte Pflanzen haben vor allem Saatgut- und Chemiemultis reich gemacht, statt dem versprochenen essentiellen Beitrag zur weltweiten Ernährungssicherung. Das Risiko und die Folgeschäden hatten meist die Anbauende und die gesamte Gesellschaft. Gerade bei Lebensmitteln sollen nicht Bayer & Co. entscheiden, was auf dem Acker und später auf dem Teller landet, sondern der Agrarbetrieb nebenan.
Als Gesetzgeber haben wir die Verantwortung, dass eine Technologie nicht missbraucht wird. Genau deshalb ist ja das Vorsorgeprinzip so fundamental im EU-Recht verankert!

Dr. Kirsten Tackmanns Rede zur Diskussion über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zum FDP-Antrag „Einsatz neuer Züchtungsmethoden ermöglichen“.

LINKE unterstützt internationalen Aufruf: Keine Patente auf Leben!

„Die Regel ist einfach: Leben kann und darf nicht patentiert werden, weil biologische Vielfalt und ihre Nutzung nur entdeckt und nicht erfunden werden kann. Fatalerweise umgeht das Europäische Patentamt (EPA) diese Richtlinie immer wieder zugunsten einer starken Agrarlobby. Angesichts dieser Situation ist die eindeutige Botschaft aus dem Deutschen Bundestag notwendig, dass dieses Prinzip nicht verhandelbar ist,  im Sinne der europäischen und sozialökologischen Verantwortung.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag den internationalen Aufruf von über 40 Organisationen an das Europäische Patentamt.

EuGH bestätigt kritische Position der LINKEN zu so genannten „neuen Züchtungsmethoden“

„Das heutige Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs ist aus Sicht der LINKEN eine wichtige und richtige Entscheidung. Damit ist klar, dass auch die so genannten neuen Züchtungsmethoden (CRISPR CAS, genome editing) unter das Gentechnik-Recht fallen. Darüber hinaus bleibt die Forderung der LINKEN nach einem transparenteren, unabhängigen und alle potenziellen Gefahren erfassenden Zulassungsverfahren. Gefährliche Pflanzen dürfen nicht zugelassen, gesundheitliche oder ökologische Risiken müssen ausgeschlossen werden. Biopatente sind zu verbieten.“