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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Tackmanns Bundestagsreport – Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration

2013 wurde mit Unions-/FDP-Mehrheit das Tierschutzgesetz novelliert. Neben viel Kritik an der zuzureichenden Novelle, mit der nicht einmal der mittelalterliche Fohlenbrand abgeschafft wurde, gab es immerhin einen Lichtblick: ab 1.1.2019 soll kein Ferkel mehr betäubungslos kastriert werden dürfen. Bis dahin war bei maximal 8 Tage alten Ferkeln diese Ausnahme vom Grundsatz im § 6 des Tierschutzgesetzes erlaubt, dass das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres verboten ist.