Tackmann will’s wissen – Ebermast und Impfung
Wie gewährleistet die Bundesregierung die Förderung der nicht-chirurgischen Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration?
Wie gewährleistet die Bundesregierung die Förderung der nicht-chirurgischen Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration?
Das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration, dass schon 2012 hätte beschlossen werden können, ist erneut um 2 Jahre verschoben. Damit opfern Union und SPD den Tierschutz der Marktmacht von Schlachtkonzernen und Supermarktketten – und das Grundgesetz gleich mit.
Das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration, dass schon 2012 hätte beschlossen werden können, ist erneut um 2 Jahre verschoben. Damit opfern Union und SPD den Tierschutz der Marktmacht von Schlachtkonzernen und Supermarktketten – und das Grundgesetz gleich mit.
Dr. Kirsten Tackmann MdB zur Öffentlichen Anhörung am 26. November 2018 im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zur Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration:
2013 wurde mit Unions-/FDP-Mehrheit das Tierschutzgesetz novelliert. Neben viel Kritik an der zuzureichenden Novelle, mit der nicht einmal der mittelalterliche Fohlenbrand abgeschafft wurde, gab es immerhin einen Lichtblick: ab 1.1.2019 soll kein Ferkel mehr betäubungslos kastriert werden dürfen. Bis dahin war bei maximal 8 Tage alten Ferkeln diese Ausnahme vom Grundsatz im § 6 des Tierschutzgesetzes erlaubt, dass das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres verboten ist.