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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Das Novellchen springt viel zu kurz

„Natürlich ist die heute beschlossene Änderung des Tierschutzgesetzes richtig, aber angesichts der vielen zu lösenden Probleme deutlich zu wenig. Tierärztliche Kontrollen und Dokumentationen in sogenannten Verarbeitungsbetrieben Tierischer Nebenprodukte (VTN) sind überfällig. Ihre Relevanz bei der Aufklärung von Tierschutzverstößen hatte zuletzt eine Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover 2017 belegt, die zu einem erheblichen Anteil Tiere mit üblen Verletzungen feststellte, die weder erfasst wurden noch dem Herkunftsbetrieb zugeordnet werden konnten“, kommentiert Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Tackmann weiter:

Tackmanns Bundestagsreport – Ein (Landwirtschafts-)System in der Krise

Vor Monaten schon hat der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft im Bundestag einen laufenden Tagesordnungspunkt zur Covid-19-Pandemie beschlossen, was nur in Ausnahmesituationen der Fall ist. Ende September wurde dieser Tagesordnungspunkt um das Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) erweitert. Und nun musste er erneut um das Thema Vogelgrippe erweitert werden, die mit ersten Funden der hochpathogenen Virusvariante (HPAI) H5N5 bei Wildvögeln auch in unserem Land zurück ist und z. B. in den benachbarten Niederlanden auch bei Hausgeflügelbeständen nachgewiesen wurde. Zum Glück ist dieser Influenza-Virus-Typ für den Menschen ungefährlich, anders als H5N1, der 2006 zu einem schwerwiegenden Ausbruch auf Rügen geführt hatte. Trotzdem ist auch dies am Beginn des Vogelzugs eine beunruhigende Entwicklung mit schon jetzt eintretenden Problemen.

Tierschutzmaßnahmen bei der Betäubung von Schlachtschweinen

„Schweine müssen vor der Schlachtung sicher betäubt werden. Die Realität auf den Schlachthöfen hat sich zwar verbessert, ist aber weiter nicht befriedigend. Ein Großteil der ca. 55 Millionen Schweine, die jährlich in Deutschland geschlachtet werden, wird mittels CO2 betäubt. Das führt zu erheblichem Stress durch Atemnot und Erstickungsgefühl bei den Schweinen. Diese Problematik ist seit vielen Jahren bekannt. Getan hat sich jedoch bisher wenig. Klare Zielvorgaben durch die Europäische Kommission und der Bundesregierung müssen jetzt gesetzt werden um die Umstellung auf schonendere Verfahren mittelfristig zu realisieren.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Tierschutzmaßnahmen bei der Betäubung von Schlachtschweinen“ (Drs.: 19/17927).

Langstreckentransporte lebender Tiere endlich stoppen

Die Probleme bei Langstreckentransporten von lebenden Tieren sind nach wie vor ungelöst. Aus Sicht der LINKEN müssen lebende Tiere überhaupt nicht über lange Strecken transportiert werden. Zur Schlachtung sowieso nicht. Aber auch zu Zuchtzwecken ist der Transport von Sperma und Eizellen sinnvoller. Deshalb müssen Lebendtiertransporte in Drittländer sofort ausgesetzt und zeitnah verboten werden. Die Sicherung der tierschutzrechtlichen Mindeststandards bis zum Empfangsort kann nicht gesichert werden, wird aber vom EuGH gefordert. Der Bund muss endlich das Dilemma der Vollzugsbehörden aufgrund fehlender rechtsicherer Rahmensetzungen beenden.“ so Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zur Dokumentation „Tiertransporte grenzenlos – Leder für Deutschland“, die am 18. Februar 2020 im ZDF ausgestrahlt wurde.