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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Ausstieg aus dem systematischen Töten männlicher Eintagsküken machbar

„Die Bundesregierung erwartet bei der Geschlechterbestimmung im Ei als Alternative zum Töten männlicher Küken der Legelinien ein kostenneutrales Verfahren. Da stellt sich die Frage, warum diese tierschutzwidrige Praxis ohne Not so lange geduldet wurde statt sehr viel früher Druck für die Entwicklung dieses Verfahrens zu machen. Diese Antwort der Bundesregierung auf meine Nachfrage ist ein politischer Offenbarungseid, der das Staatsziel Tierschutz zum Nebenschauplatz erklärt“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage, welche Mehrkosten pro Ei erwartet werden, wenn als Alternative zum systematischen Töten männlicher Eintagsküken von Legelinien das Verfahren der Geschlechtsbestimmung im Ei in die Praxis umgesetzt wird. Laut Bundesregierung seien Mehrkosten zu vernachlässigen, weil die Anwendung des Verfahrens Kostenvorteile durch Einsparungen von Brutkapazitäten und bei den Energiekosten bringe.

Tierhaltungs-Bewertungsrahmen weiterentwickeln – Tierschutz-TÜV einführen

„Die Bundesregierung hat leider nicht vor, den ‚Nationalen Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren‘ weiterzuentwickeln und dafür eine Finanzierung zur Verfügung zu stellen. Das ist vollkommen unverständlich, denn diese Datenbank bietet einen sehr guten und sachlichen Überblick wie sich Stalleinrichtungen und Tierhaltungen auf Umwelt und Tiere auswirken“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann die Antwort der Bunderegierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE (Bundestagsdrucksache 18/5463, „Nationaler Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren“).

Putenmast konsequent verbessern

„Die Mindeststandards für die Putenmast müssen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geregelt werden. Dabei sollten partielle Fortschritte durch die freiwilligen Eckwerte berücksichtigt werden“, fordert Kirsten Tackmann mit Blick auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion „Haltung von Mastputen“ (BT-Drucksache18/5292).