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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Pressemitteilung: „Konzerne finanziell am Umbau der Tierhaltung beteiligen“

„Dass die Vorschläge des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung laut der Machbarkeitsstudie im Wesentlichen umsetzbar und rechtlich möglich sind, ist ein wichtiges Signal und gute Grundlage für die weiteren Diskussionen im Parlament. Zur Finanzierung des Umbaus müssen zuallererst die Konzerne in der Lebensmittelkette herangezogen werden, die vom bisher falschen System profitiert haben“, sagt Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur heutigen Vorstellung der Machbarkeitsstudie zum Umbau der Tierhaltung.

Tackmanns Bundestagsreport – Unlautere Handelspraktiken verbieten

Die UTP-Richtlinie der EU, die das Verbot von unlauteren Handelspraktiken regelt, muss bis Mai 2021 in Deutschland umgesetzt werden. Zum entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung fand am 22. Februar eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Landwirtschaft und Ernährung statt, in der nahezu alle Sachverständige den Gesetzentwurf als unzureichend kritisierten. Als LINKE fordern wir unlautere Handelspraktiken grundsätzlich zu verbieten, um die erpresserische Übermacht von verarbeitender Industrie (Schlachtung und Molkerei) Lebensmittelhandel gegenüber den Erzeugerbetrieben zu beenden.

Mehr Fragen als Antworten beim Insektenschutz

„Unstrittig sind Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt, inklusive Bestäuber, notwendig. Aber leider lässt die Antwort der Bundesregierung weitgehend offen, wie die Agrarbetriebe bei der Umsetzung des Insektenschutzes unterstützt werden. So bleibt fraglich, ob beispielsweise eine pestizidfreie Flächenbewirtschaftung, die bisher über Agrarumwelt- und -klimamaßnahmen (AUKM) förderfähig war, auch nach Verabschiedung des Gesetzes förderfähig bleibt. Immerhin wird klargestellt, dass die Bundesländer in NATURA 2000-Gebieten „Kompensationszahlungen für besondere ordnungsrechtliche Vorgaben für solche Anforderungen leisten können, die über die Standards zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen (GLÖZ-Standards) hinausgehen“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage nach der finanziellen Unterstützung der geplanten Maßnahmen zum Insektenschutz.