Bundesregierung will Systemkrise in der Schweinehaltung aussitzen
Dr. Kirsten Tackmanns Kommentar zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Schriftliche Frage zu Konsequenzen der Schlachtschweinestaus.
Dr. Kirsten Tackmanns Kommentar zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Schriftliche Frage zu Konsequenzen der Schlachtschweinestaus.
„Dass angesichts von Pandemie und Afrikanischer Schweinepest weiterhin Jagdreisen erlaubt bleiben sollen, ist nicht vermittelbar. Sprunginfektion, also die direkte oder indirekte Virusverschleppung durch Menschen über größere Entfernungen, gehört zu den Hauptrisiken sowohl bei Corona als auch die ASP. Ein Aussetzen von Jagdreisen ist daher jetzt dringend geboten, erst Recht angesichts der sonstigen Entscheidungen zur Minimierung der sozialen Kontakte und anderer Verschleppungsrisiken.
Die Frage bezieht sich auf den weiter anwachsenden Überhang von Schlachtschweinen und Handlungsmöglichkeiten.
Kirsten Tackmann fragt danach, warum angesichts aktueller aktuellen Corona-Pandemie- und ASP-Lage der Jagdtourismus nicht unterbunden wird, lediglich Hinweise aus dem BMEL gegeben werden.
Grundsätzlich endet ein Pachtvertrag mit Ablauf der Vertragslaufzeit. Fristlose Kündigungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das gilt auch und insbesondere für Pachtverträge der bundeseigenen BVVG. Wir fragen die Bundesregierung nach Berichten, dass ein kurzfristiger Verzug bei Pachtzahlungen auch dann zur sofortigen Kündigung von Pachtverträgen durch die BVVG geführt hat, wenn dadurch die Existenzgrundlage des Betriebs akut gefährdet wurde.
Deutsche Unternehmen exportieren Pestizide, die in der EU und Deutschland selbst verboten sind. Dies stellt ein großes Gesundheitsrisiko für Bauern und Landarbeiter in Entwicklungs- und Schwellenländer da, wie unter anderem Studien der Rosa-Luxemburg-Stiftung gezeigt haben. Der gemeinsame Antrag mit der Fraktion Bündnis90/Die Grünen möchte diese gefährliche Praxis zukünftig unterbinden.