Tackmann will´s wissen – Bleihaltigkeit der Jagdmunition
Die zweite Frage des Monats Mai bezieht sich auf Regelungen im Bundesjagdgesetz zur Bleihaltigkeit der Jagdmunition. Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung:
Die zweite Frage des Monats Mai bezieht sich auf Regelungen im Bundesjagdgesetz zur Bleihaltigkeit der Jagdmunition. Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung:
In der ersten Frage des Monats interessiert sich Tackmann dafür, ob Landwirtinnen und Landwirte weiterhin Bejagungsschneisen auf ihren Flächen anlegen dürfen.
Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung:
„Die heutige Ausschussdebatte zum Nutztiergutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik beim Bundesagrarministerium hat gezeigt, dass wir angesichts des großen Handlungsbedarfs einen vertieften, parlamentarischen Austausch benötigen. Daher sollten die Fraktionen des Bundestages der Empfehlung des Gutachtens folgen und eine Enquete-Kommission zur Tierhaltung einrichten“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann die heutige Ausschuss-Debatte zum Gutachten „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“.
Berichterstattergespräch mit der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) und dem Bund Deutscher Ziegenzüchter (BDZ) am 23. April 2015 im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages.
„Es reicht nicht, wenn die Bundesregierung fachlichen Nachbesserungsbedarf an ihrem Entwurf zur Düngeverordnung eingesteht. Sie muss jetzt zügig korrigieren, denn die Betriebe brauchen sinnvolle Regelungen und Rechtssicherheit.
Fachverbände und NGOs fordern seit Monaten Änderungen ein, die wir zu einem großen Teil unterstützen“, so Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag und Obfrau im Ausschuss für Ernährung und
Landwirtschaft.
Die Bundestagsabgeordnete und agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE fragte im März die Bundesregierung: „Bei welchen konkreten Regelungsvorschlägen im Entwurf der Novellierung der Düngeverordnung diskutiert die Bundesregierung aus Gründen der Wissenschaftlichkeit und Praktikabilität inhaltlichen Änderungsbedarf?“