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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Tackmanns Bundestagsreport – Agraretat

Dass aus dem Agraretat auch der Umbau der Tierhaltung, die Umsetzung der Düngeverordnung, die Ackerbaustrategie, das Insektenschutzgesetz usw. unterstützt wird, ist richtig. Das Geld wird dringend gebraucht. Aber warum sollen das nur die Steuerzahler:innen bezahlen und nicht die, die vom falschen System der Dumpingpreise und -standards profitieren – die Konzernzentralen von Supermarktketten, Schlachthöfen, Molkereien oder Chemieriesen.

Tackmanns Bundestagsreport zum BMEL-Diskussionspapier der Ackerbaustrategie 2035

DEM DISKUSSIONSPAPIER DES BMEL ZUR ACKERBAUSTRATEGIE 2035 FEHLT DIE STRATEGIE

Auf Initiative der LINKEN diskutierte auch der Agrarausschuss am 16.11.2020 in einer öffentlichen Anhörung mit Expert:innen über das Diskussionspapier für eine Ackerbaustrategie 2035 aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 19.12.2019. Neun Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis waren sich in zwei Aspekten nahezu einig. Erstens, es steht nichts Falsches in dem Diskussionspapier, worüber man ja fast schon froh sein kann. Zweitens, es ist keine Strategie. Es sind eher Einzelmaßnahmen ohne Konzept und verbindliche Zielvorgaben, ohne Zeit- und Fahrplan zur Implementierung. Es ist also noch viel Luft nach oben.

Tackmanns Bundestagsreport – Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

„Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“, auch bei Agrarfördermitteln – dafür kämpft DIE LINKE. Doch wir haben es nicht nur mit einer Klima- und ökologischen Krise in der Landwirtschaft zu tun, sondern auch mit einer sozialen Krise! Viele Betriebe, die ja die Klimaschutzmaßnahmen umsetzen müssen und die deshalb unsere Verbündete sind und werden müssen, stehen mit dem Rücken an der Wand. Die eigentlichen Profiteure der aktuellen Agrarförderung sitzen eher in den Konzernzentralen von Tönnies, Aldi und Co.. – oder in den Büros der Bodenspekulanten und Investoren.

Tackmanns Bundestagsreport – Direktzahlungen

Von der ersten Säule der EU-Agrarförderung, auch bekannt als Direktzahlungen oder Flächenprämie, profitieren längst nicht die Agrarbetriebe, sondern andere wie z.B. Bodenspekulanten, die die Bodenpreise explodieren lassen oder die Saatgut-, Verarbeitungs- oder Handelskonzerne, die das Geld abschöpfen. Deshalb muss Schluss sein mit der konzernfreundlichen Agrarpolitik! Und das Prinzip „Öffentliches Geld für öffentliche Leistung“ muss endlich gelten. Nicht nur, aber eben auch in der Agrarförderung! Die Schaf- und Ziegenhaltung als eine der nachhaltigsten Landbewirtschaftungsformen braucht endlich eine Weidetierprämie als Ausgleich für ihre Gemeinwohlleistungen. Weil diese von der Mehrheit heute erneut verweigert wurde, wird DIE LINKE für den Bundeshaushalt 2021 erneut ein Bundesprogramm Schafhaltung beantragen, das diesem Namen auch gerecht wird.

Tackmanns Bundestagsreport – LINKE gegen Bodenspekulation

Seit vielen Jahren fordert DIE LINKE eine Bodenpolitik, die ortsansässige, nachhaltige Agrarbetriebe vor landwirtschaftsfremden Investoren und spekulativen Bodenerwerb schützt. Dazu hat die Fraktionsvorsitzendenkonferenz, also die Vorsitzenden der Linksfraktionen im Bundestag und in den Landtagen, vor einigen Monaten ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um vor allem drei Fragestellungen juristisch zu beantworten: 1. Wie kann der indirekte Bodenerwerb über Käufe von Anteilen von Agrarbetrieben (so genannte share deals) durch landwirtschaftsfremde Investoren reguliert oder verhindert werden. 2. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, um landwirtschaftliche Flächen durch die öffentliche Hand zu erwerben, um sie in einem strategischen Bodenfonds vorzuhalten und langfristig an ortsansässige, nachhaltig wirtschaftende Agrarbetriebe zu fairen Preisen zu verpachten. 3. Was muss in einem Agrarleitbild formuliert werden für eine rechtliche Grundlage zur Regulierung des Bodenmarkts im öffentlichen Interesse.