Präsident des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte bei Tackmann
Am 21. April traf sich MdB Dr. Kirsten Tackmann mit dem Präsidenten des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte.
Am 21. April traf sich MdB Dr. Kirsten Tackmann mit dem Präsidenten des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte.
„Quo Vadis Tierhaltung“ unter dem Gesichtspunkt der Initiative Tierwohl
DIE LINKE bekennt sich zur Nutztierhaltung. Eine Verringerung des Fleischverzehrs pro Kopf unterstützen wir zwar, aber durch Aufklärung und strikte Freiwilligkeit. Bessere gesellschaftliche Akzeptanz der Nutztierhaltung erfordert Korrekturen von Fehlentwicklungen.
Kirsten Tackmann wird am 24. April 2015 an der „Linken Woche der Zukunft“ in Berlin aktiv teilnehmen. Im Rahmen eines Workshops soll die jetzt im Entwurf vorgestellte Broschüre „Zugang zum Boden“, welche im Rahmen von „PLAN B konkret“ entstand, diskutiert werden. Eine Herausgabe als Druckversion ist für Juni 2015 vorgesehen.
Kirsten Tackmann wird am 24. April 2015 an der „Linken Woche der Zukunft“ in Berlin aktiv teilnehmen. Im Rahmen eines Workshops soll die jetzt im Entwurf vorgestellte Broschüre „Zugang zum Boden“, welche im Rahmen von „PLAN B konkret“ entstand, diskutiert werden. Eine Herausgabe als Druckversion ist für Juni 2015 vorgesehen.
„Es reicht nicht, wenn die Bundesregierung fachlichen Nachbesserungsbedarf an ihrem Entwurf zur Düngeverordnung eingesteht. Sie muss jetzt zügig korrigieren, denn die Betriebe brauchen sinnvolle Regelungen und Rechtssicherheit.
Fachverbände und NGOs fordern seit Monaten Änderungen ein, die wir zu einem großen Teil unterstützen“, so Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag und Obfrau im Ausschuss für Ernährung und
Landwirtschaft.
Die Bundestagsabgeordnete und agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE fragte im März die Bundesregierung: „Bei welchen konkreten Regelungsvorschlägen im Entwurf der Novellierung der Düngeverordnung diskutiert die Bundesregierung aus Gründen der Wissenschaftlichkeit und Praktikabilität inhaltlichen Änderungsbedarf?“