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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Kirsten Tackmann: Bestandsobergrenzen bei Nutztieren für Standorte und Regionen – Warum nicht gemeinsam Lösung finden?

Die Bundestagsabgeordnete Dr. Kirsten Tackmann nahm das zunehmende Interesse von Vertretern anderer Fraktionen an einer Regulierung der Bestandsobergrenzen in der Nutztierhaltung zum Anlass, um über einen gemeinsamen Lösungsansatz nachzudenken. In einer Presseerklärung legt sie ihren Standpunkt dar.

EU-Kommisson mit Schnellschuss bei Ökoverordnung

Die Europäische Union wollte, mit einem im März 2014 vorgelegten Entwurf zur Revision der EU-Ökoverordnung, grundlegende Änderungen für den Ökologischen Landbau und die Ökologische Lebensmittelwirtschaft durchsetzen. Um den Ökolandbau zu stärken sollte Verbrauchervertrauen zurückgewonnen werden, das insbesondere durch Umsetzungsdefizite im Kontrollsystem in den letzten Jahren verloren zu gehen drohte. Ein Schnellschuss, denn der Entwurf sah neben einzelnen durchaus sinnvollen Verbesserungen vor, die Definition des Ökolandbaus auf den Kopf zu stellen. Das Grundprinzip der Bewertung der ökologischen Landwirtschaft als Prozess einer umweltgerechten Wirtschaftsweise sollte durch festgelegte Grenzwerte in den Produkten ersetzt werden.

Tackmann wills wissen – Bodenerwerb durch außerlandwirtschaftliche Investoren

Frage 1: „Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung an einer Reglung des Grundstücksverkehrsgesetz für eine bessere Regulierung des Bodenmarktes im Sinne einer regional verankerten Agrarwirtschaft und zur Verringerung des Einflusses außerlandwirtschaftlicher Investoren?“

Frage 2: „Ist die Einführung von Beschränkungen des Erwerbs von land- und forstwirtschaftlichen Flächen rechtlich möglich und könnten sich diese z.B. auf aktive Landwirte und einen Betriebs- und Wohnsitz im Umkreis von 30 Kilometern von der erworbenen Fläche beziehen (bitte begründen)?“